Mit 30 885 gültigen Eintragungen hat die Volksinitiative „FAIRE STRASSE – gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“ nunmehr dem Landtag die erforderlichen Unterstützungsunterschriften vorgelegt. Das in Artikel 80 Abs. 2 der Landesverfassung sowie in § 5 Abs. 2 Nr. 2 des Volksabstimmungsgesetzes geforderte Quorum von mindestens 30 000 gültigen Eintragungen wurde somit erreicht; der Antrag auf Behandlung der Volksinitiative im Landtag kann angenommen werden.
Wie geht es weiter?
Da die Volksinitiative vor dem 31. Dezember 2019 beantragt wurde, gelten für das weitere Verfahren die alten Regelungen des Volksabstimmungsgesetzes, das zwischenzeitlich im Zuge der Parlamentsreform 2020 geändert worden war. Volksinitiativen, die keinen Gesetzentwurf zum Inhalt haben, müssen vom Landtag innerhalb von vier Monaten nach der Bekanntmachung im Ministerialblatt abschließend behandelt werden.
Als Nächstes wird nun die Entscheidung der Zulassung der Volksinitiative im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekanntgemacht. Danach wird die angenommene Volksinitiative in Erster Beratung im sachsen-anhaltischen Landtag behandelt, in der einer der Vertrauenspersonen das Wort zu erteilen ist. Mit Abschluss der Ersten Beratung gilt die Volksinitiative als „an den Ausschuss für Petitionen überwiesen“.
Der Petitionsausschuss berät über die Volksinitiative und hört die Vertrauenspersonen der Volksinitiative an. Er kann Empfehlungen der für den Gegenstand der Volksinitiative sachlich zuständigen Ausschüsse sowie Gutachten von Sachverständigen einholen. Der Ausschuss schließt seine Beratungen mit einer Beschlussempfehlung für die abschließende Zweite Beratung im Landtag, in der auch die Volksinitiative Rederecht hat, ab.
Zunächst keine ausreichend gültigen Unterschriften
Mit Schreiben vom 16. November 2019 hatten sich die Vertrauenspersonen der Volksinitiative „FAIRE STRASSE – gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“ mit einem Antrag auf Behandlung des Themas an Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch gewandt. Am 4. Dezember 2019 wurden dann die zugehörigen Unterschriftslisten – nach eigenen Angaben mit 38 000 Eintragungen – dem Landtag übergeben.
Allerdings ergab die Prüfung gemäß § 7 Abs. 1 des Volksabstimmungsgesetzes, dass die Volksinitiative nur durch maximal 29 666 gültige Eintragungen, die u. a. Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift der Unterzeichner/innen vollständig und deutlich lesbar enthalten müssen, unterstützt wurde und damit das erforderliche Quorum von 30 000 verfehlt hatte. Daraufhin gab Landtagspräsidentin Brakebusch der Volksinitiative im Januar 2020 gemäß Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes Gelegenheit, die Mängel innerhalb der maximal möglichen Frist von drei Monaten zu beheben; pandemiebedingt wurde diese Frist verlängert.
Nachbesserungen erfolgreich
Am 3. Juni 2020 übergaben dann die drei Vertrauenspersonen der Volksinitiative erneut die zum Antrag gehörigen nachgebesserten Unterschriftslisten. Die nach dem Volksabstimmungsgesetz erforderliche Prüfung wurde in den nächsten Wochen für jede einzelne der eingereichten 36 884 Eintragungen durchgeführt. Im Ergebnis sind 30 885 Eintragungen gültig, d. h. sie enthalten alle erforderlichen Angaben vollständig und leserlich.