Durch den Wegfall einer ehrenamtlichen Vergütung sieht die Fraktion DIE LINKE eine Gefahr für die Feuerwehrtätigkeit und den Brandschutz vor allem im ländlichen Raum. Die neuen Regelungen (Schreiben vom Landesverwaltungsamts vom 6. Februar 2019) würden die Ausbildungssituation weiter verschlechtern.
Mit der Umstellung der Vergütung auf Honorarverträge mit privater Versicherung kommunaler Ausbilder werde die Ausbildungssituation gravierend verschlechtert, da sich immer weniger Feuerwehrkameraden in der Lage sehen, aufgrund solcher bürokratischen Hürden ihre Kameraden ordnungsgemäß auszubilden, so DIE LINKE in einem Antrag, den die Fraktion im Dezember 2019 in den Landtag eingebracht hatte. Darin sollte die Landesregierung aufgefordert werden, die Anweisung des Landesverwaltungsamtes wieder aufzuheben. Die AfD-Fraktion hatte seinerzeit einen Änderungsantrag zu dem Thema eingebracht.
Die Abgeordneten überwiesen beide Anträg in den Ausschuss für Inneres und Sport. Dort fand am 12. März 2020 eine öffentliche Anhörung zum Thema statt.
Erhebliche Irritationen durch Runderlass
Michael Struckmeier vom Landkreistag Sachsen-Anhalt e.V. erklärte, dass der Runderlass des Innenministeriums tatsächlich zu erheblichen Irritationen auf kommunaler Ebene geführt habe. Es wurde jedoch bereits im Herbst 2019 seitens des Ministeriums angekündigt, dass die fragliche Neuregelung zurückgenommen werden soll. Damit sei die Problematik eigentlich erledigt, so Struckmeier. Die Anhebung der Höchstentschädigung sei richtig, könne jedoch nur wirken, wenn die Kommunen entsprechend finanziell ausgestattet würden. Dies sei beim jetzigen Haushaltsentwurf eher nicht zu erwarten.
Freiwillige Feuerwehr von enormer Bedeutung
In Sachsen-Anhalt gebe es derzeit nur noch drei Berufsfeuerwehren, demnach müsste die Freiwillige Feuerwehr insbesondere in den ländlichen Regionen seit Jahren stetig mehr leisten, betonte Landesbrandmeister Andreas Heinold. Im Zusammenhang mit neu geschaffenen Planstellen im Bereich Polizei und Lehrer, wünschte er sich, auch für die Feuerwehr einen „Masterplan Personal“. An der Ausbildungsschule Heyrothsberge beispielsweise gebe es nur noch 68 Ausbilder. Zudem seien die hiesigen Kreisausbilder in anderen Bundesländern finanziell besser gestellt, was teilweise zu Abwanderung führe.
Um den wirtschaftlichen Wert der Freiwilligen Feuerwehr zu unterstreichen, skizzierte der Landesbrandmeister folgendes Szenario: Wenn das ehrenamtliche System der Freiwilligen Feuerwehr wegbrechen würde, benötigte das Flächenland Sachsen-Anhalt rund 130 Feuerwehrstellen mit etwa 6500 Einsatzkräften. Wenn diese hauptamtlich arbeiteten und nach Tarif bezahlt werden müssten, würde dies das Land rund 377 Millionen Euro jährlich kosten.
„Geld und Feuerwehr passt nicht zusammen“
Kai-Uwe Lohse vom Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e.V. ist der Ansicht: „Geld und Feuerwehr passt nicht zusammen“. Natürlich gebe es bestimmte Funktionen innerhalb der Feuerwehr, die einen Aufwand hätten und die müssten natürlich entschädigt werden (z.B. Vorbereitung eines Kreisausbilders auf einen Kurs, den er als Lehrer gibt). Dafür gebe es jedoch die Aufwandsentschädigungsverordnung, die Lohse im Wesentlichen auch ganz in Ordnung finde. Er selbst könne gar nicht nachvollziehen, wann die Diskussion um Geld so intensiv geworden sei.
Dagegen lehnt er eine standardmäße Einsatzpauschale ab. Diese würde nicht nur Neid produzieren, sondern auch die Arbeit der Feuerwehrleute würde zukünftig ganz anders bewertet, wenn sie für ihre Einsätze standardmäßig Geld bekämen. Kritisch merkte Lohse außerdem an, das es im zuständigen Bereich im Innenministerium an Personal fehle und damit leider auch an entsprechender Unterstützung.
Kameraden wünschen sich mehr Wertschätzung
Dr. Ringhard Fiedrich, Kreisbrandmeister des Landkreises Stendal, betonte wie wichtig, die Wertschätzung von Politik und Gesellschaft für die Feuerwehrkameraden sei. Daneben gehe es darum, dass die berufliche Entwicklung von Führungskräften keinen Schaden nehmen dürfe. Es sei wichtig, dass Feuerwehrleute auch tatsächlich vorzugsweise im öffentlichen Dienst eingestellt werden und es hier keine Unterschiede zwischen Verbands- und Einheitsgemeinde geben dürfe.
Leider musste er in den letzten Jahren feststellen, dass der Zuspruch für die Kinder- und Jugendfeuerwehren nachlasse. Friedrich plädierte dafür, dass die Zweckbindung erhalten bleibe und die Feuerwehr nicht mit anderen kommunalen Aufgaben konkurrieren müsse. Die Regelung, die jetzt in der Diskussion stehe, biete den Feuerwehren vor Ort alle Möglichkeiten. Friedrich kkritisierte, dass die Kommunen mit stärkerer Finanzkraft ihre Feuerwehren besser ausstatten könnten als andere.
Rahmenbedingungen für die Feuerwehr verbessern
„Wenn es zu dieser Regelung mit den Honorarverträgen kommt, dann sind wir nicht mehr bereit die Kreisausbildung zu machen“, das hätten fast alle seine Kollegen aus dem Burgenlandkreis gesagt, als sie von dem Erlass aus dem Innenministerium gehört haben, sagte der Kreisbrandmeister des Burgenlandkreises, Silvio Suchy. Das alte System habe jahrelang gut funktioniert, gewachsene Strukturen sollte man nicht einfach ändern. Die jetzt kursierende geplant Veränderung finde Suchy akzeptabel.
Er sprach sich dafür aus, die Rahmenbedingungen (bessere Technik, bessere Kleidung etc.) für das Ehrenamt zu verbessern. Dies sei für Suchy wesentlich wichtiger als 10 Euro pro Stunde pro Feuerwehreinsatz für jeden Kameraden zu zahlen. Außerdem wäre es sinnvoll, wenn die Beschaffung neuer Technik zentral erfolgen würde, da es derzeit in diesem Bereich enormen Bedarf gebe. Gleichzeitig sollte das Know-How der Kameraden natürlich einbezogen werden.
Unfallkasse warnt vor Honorarlösung
Detlef Harfts, von der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, Geschäftsstelle Sachsen-Anhalt,sprach über gesetzliche Regelungen zur Haftung von Feuerwehrmännern im Einsatz. Die Kreisausbilder würden häufig praktische Kurse anbieten und seien für die Sicherheit ihrer Teilnehmer verantwortlich. Als Honorarkraft wäre der Feuerwehrmann ein selbstständiger Unternehmer und müsste sich dementsprechend auch selbst gegen Unfälle versichern.
Es könnten Situationen entstehen, wo ein Feuerwehrmann einen anderen verklagen könnte. Welcher Feuerwehrmann würde da noch eine Ausbildungstätigkeit übernehmen, fragte Harfts. Zudem müsste die beschränkte Wochenarbeitszeit berücksichtigt werden. Im Ehrenamt gäbe es diese Probleme nicht, deshalb sein Fazit: „Lassen Sie die Finger von Honorarverträgen!“
Wie geht's weiter?
Am Ende der öffentlichen Anhörung wurden keine Beschlüsse gefasst. Der Ausschuss für Inneres und Sport wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen erneut mit dem Thema beschäftigen. Ziel ist die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Landtag.