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Plenarsitzung

Staatliche Stiftung für Endlager Morsleben

23. Jun. 2020

Die Landesregierung legte im Februar 2020 den Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Stiftung des öffentlichen Rechts „Zukunftsfonds Morsleben“ vor. Zweck der Stiftung soll sein, die regionale Landesentwicklung in den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes zum Landkreis Börde gehörenden Gebieten oder unmittelbar an den Landkreis Börde angrenzenden Fördergebieten (insbesondere Morsleben und Beendorf) zu fördern, um dazu beizutragen, Belastungen durch die Einlagerung radioaktiver Abfälle in der Schachtanlage Morsleben sowie den Weiterbetrieb bis zur Stilllegung auszugleichen. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfahl dem Landtag, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.

Blick in einen Füllort im Kali- und Steinsalzwerk Bartensleben (Ort der Endlagerung) in etwa 375 Meter Tiefe. Foto: Wusel007/wikipedia.de

Der Beschluss des Gesetzes mache den Weg für eine zügige Umsetzung frei, freute sich Silke Schindler (SPD). Die Nachteile der Region durch das atomare Endlager Morsleben könnten durch die neue Stiftung auszugleichen versucht werden. Guido Henke (DIE LINKE) betonte: „Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass das Stiftungskapitel sehr schnell wächst“, nur so könnten Vorhaben vor Ort (beispielsweise ein Radweg) auch zügig umgesetzt werden.

Die Gründung der Stiftung sei eine zwingende Bedingung gewesen, um Mittel des Bundes in Projekte vor Ort einbinden zu können, erinnerte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Er begrüße die Stiftungsgründung außerordentlich. „Endlich!“, freute sich auch Guido Heuer (CDU). Er dankte dem Bund, der Landesregierung und den Aktiven vor Ort, die sich für die Stiftung eingesetzt hätten. Wichtig sei, dass das zur Verfügung gestellte Geld auch in der Region sinnvoll eingesetzt werde. Volker Olenicak (AfD) wünschte den Menschen vor Ort viel Erfolg: „Bringen wir es auf den Weg!“

Im Anschluss an die Debatte wurde der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Der so geänderten Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Inneres und Sport wurde zugestimmt, damit ist das Gesetz angenommen.