Wer ein Haus, eine Garage oder irgendein anderes Gebäude bauen will, muss sich an Vorschriften halten. Welche das genau sind, steht in der Landes-Bau-Ordnung. Dieses Vorschriften sollen jetzt geändert werden. Die Abgeordneten des Landtags haben im Mai über einen Gesetz-Entwurf der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beraten.
In dem Gesetz-Entwurf steht geschrieben: Zukünftig dürfen auch Handwerks-Meister oder Techniker bei kleineren Bau-Vorhaben die nötige Genehmigung bei der Behörde einreichen. Das schlagen CDU, SPD und GRÜNE zumindest vor. Bisher durften das nur Architekten, obwohl die Handwerks-Meister das genauso gut konnten. Rechtlich war es aber verboten. Nun sollen auch geprüfte Maurer, Betonbauer und Zimmerleute die „kleine Bau-Vorlage-Berechtigung“ erhalten. Das heißt: Für Ein- und Zwei-Familienhäuser oder kleine Geschäfts-Gebäude braucht es keine Architekten mehr. Für größere Gebäude dagegen schon.
Außerdem schlägt der Gesetz-Entwurf vor: Städte und Gemeinden können selbständiger bei Bau-Themen entscheiden und erhalten mehr Spielraum. Beim Bauen soll grundsätzlich mehr auf soziale und Umwelt-Aspekte geachtet werden. Für Menschen mit Behinderung soll es leichter werden, sich in den Städten zu bewegen und am öffentlichen Leben teilzunehmen. Und es ist geplant: Bauen mit Holz zukünftig auch bei größeren Häuser zu ermöglichen. Denn Holz ist gut für das Klima und die Gesundheit.
Grundsätzlich begrüßten alle Fraktionen die geplanten Änderungen. In manchen Details gab es jedoch Kritik. Am Ende der Debatte haben die Abgeordneten den Gesetz-Entwurf in den Ausschuss für Landes-Entwicklung und Verkehr überwiesen. Dort wird er weiter beraten.
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