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Plenarsitzung

Psychiatrie in Zeiten der Corona-Pandemie

30. Sep. 2020

Der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt (Psychiatrieausschuss) legte am 30. September 2020 seinen 27. Jahresbericht vor. Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch nahm ihn entgegen. Sie stellte klar, den Bericht „in den parlamentarischen Raum einzubringen“ und lobte dessen Erstellung: er lege den Finger in die Wunde und zeige Fehler und Problemlagen im System auf, die es abzustellen gelte.

Staatssekretärin Beate Bröcker (l.) und Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch nahmen den Bericht vom Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Henning Flechtner entgegen. Foto: Stefan Müller

Mit dem PsychKG LSA, das die Landesregierung im November 2019 in den Landtag einbrachte und von diesem im September 2020 beschlossen wurde, sollen die Rahmenbedingungen für eine effiziente gemeindenahe, vernetzte, personenzentrierte und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung sichergestellt werden. Aus diesem Grund sei bei der Neufassung des Gesetzes durch die Landesregierung großer Wert auf die Koordination der Versorgungsangebote untereinander gelegt, so seinerzeit Sozialministerin Petra Grimm-Benne.

Substantielle Forderungen des Psychiatrieausschusses für eine gemeindenahe, vernetzte, personenzentrierte und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung hätten Eingang in das Gesetz gefunden, so der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Hans-Henning Flechtner. Nach Inkrafttreten des Gesetzes gelte es, dessen Umsetzung zu begleiten.

Schwerpunkte der Berichterstattung

Neben den Berichten der regionalen Besuchskommissionen behandelt der 27. Bericht folgende vordringliche Themen: (a) Die Corona-Pandemie mit gravierenden Folgen für die psychiatrische Versorgung. (b) Die PPP-RL des G-BA (Richtlinie zur Personalbemessung) für die psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken – aktueller Sachstand bei erheblichem Fachkräftemangel in allen relevanten Berufsgruppen.  (c) Leistungsberechtigte nach § 35a SGB VIII – ein unverändertes Problem für die Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Jugendhilfe. (d) Ein Meilenstein der letzten Berichtsperiode war die Vorlage des FOGS-Berichts zur Analyse der psychiatrischen Versorgung in Sachsen-Anhalt. Wie sieht die Umsetzung mehr als 1,5 Jahre später aus? (e) Die Neufassung des Psychotherapeutengesetzes vom Herbst 2019 ermöglicht ab dem Wintersemester 2020/21 ein Direktstudium „Psychotherapie“ mit Abschluss Approbation. Wo steht Sachsen-Anhalt bei der Einrichtung des neuen Studienganges?

Als weiteres akutes Problem entwickle sich derzeit die Belegungssituation in den Maßregelvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt, so Flechtner. Dem Ausschuss lägen Informationen vor, dass alle Einrichtungen bereits erheblich überbelegt seien. Damit einher gehe der anhaltende Fachkräftemangel. Hier sei die Landesregierung gefordert, drohende unhaltbare Zustände zu verhindern.