Der Ältestenrat des Landtags hat beschlossen, dass es wieder möglich ist, Besuchergruppen im Landtag zu empfangen. Dies jedoch unter Beachtung der aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen.
Damit können wieder Gruppen – bis maximal 24 Personen – den Landtag besuchen. Auf dem Programm stehen sowohl Führungen als auch (auf Wunsch) Abgeordnetengespräche.
Zur Sicherheit aller sind die bekannten Mindestabstände von 1,50 m einzuhalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist beim Besuch des Parlaments verpflichtend. Alle Besuchsplanungen – von A wie Anmeldung bis Z wie Zuschuss zu den Fahrtkosten – können wie gewohnt über den Besucherdienst der Landtagsverwaltung telefonisch oder schriftlich realisiert werden (Telefon 0391 560-1230; E-Mail:besucherdienst@lt.sachsen-anhalt.de.
Merkblatt mit wichtigen Hinweisen
Um die neue und etwas umfangreichere Planung zu erleichtern, wurden alle wichtigen Aspekte in dem unten angefügten Merkblatt zusammengefasst. Dies betrifft insbesondere eine von der/vom jeweiligen Schulleiterin/Schulleiter abzugebende Unbedenklichkeitserklärung. Sie beinhaltet, dass am Vortag des Landtagsbesuchs (bzw. 14 Tage zuvor) keine Corona-Erkrankung an der Bildungseinrichtung vorlag. Des Weiteren wird jeder Gast gebeten, einen Anwesenheitsnachweis ausfüllen, in dem wahrheitsgemäß persönliche Angaben zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten gemacht werden müssen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Anwesenheitsnachweise werden vier Wochen unter Beachtung des Datenschutzes verwahrt und danach vernichtet.