Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den langjährigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Harald von Bose, verabschiedet. Der 65-Jährige wird zum 31. Dezember 2020 in den Ruhestand gehen.
Im März 2005 wurde von Bose vom Landtag zum obersten Datenschützer des Landes gewählt. Drei Jahre später übernahm er auch die Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Eigentlich hätte von Bose bereits vor fast drei Jahren in den Ruhestand gehen wollen. Der Landtag konnte sich seinerzeit jedoch nicht auf einen Nachfolger einigen. Daraufhin wurde von Bose gebeten, zunächst weiter im Amt zu bleiben.
Dr. Harald von Bose ist gebürtiger Hamburger. Nach seinem Bundeswehrdienst studierte er Rechtswissenschaft in Bonn und legte 1985 sein Zweites Juristisches Staatsexamen ab. Erste berufliche Schritte absolvierte er beim Niedersächsischen Innenministerium. Nach der Wiedervereinigung wechselte er 1991 in die Staatskanzlei Sachsen-Anhalts, wo er für die Bereiche Verfassungsrecht, Staatskirchenrecht sowie Ressortkoordinierung Innen- und Justizministerium verantwortlich war.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz überwacht bei den öffentlichen Stellen des Landes (Behörden) und den nicht-öffentlichen Stellen (Unternehmen oder Vereine), die Einhaltung und Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und anderer Vorschriften über den Datenschutz.
Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) überträgt dem Landesbeauftragten für den Datenschutz die Aufgabe des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Das in Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG) verbürgte Recht auf Informationsfreiheit gibt allen Menschen das Recht, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten.
Mehr über Datenschutz und Informationsfreiheit erfahren Sie auf der Internetseite des Landesbeauftragten.