Im April 2020 wandte sich die AfD-Fraktion mit einer Großen Anfrage an die Landesregierung, mit der sie Informationen über den Ausbruch der Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt im Monat zuvor einholen wollte. Mehrere Tausend Tiere hatten in diesem Zusammenhang getötet werden müssen. Die Antworten der Landesregierung zur Großen Anfrage liegen nun vor und wurden im Parlament erörtert.
Defizite in der Geflügelwirtschaft
Zwar sei die Vogelgrippe relativ schwer auf den Menschen übertragbar, allerdings habe sie weltweit schon zu mehreren Hundert toten Menschen geführt, erinnerte Hannes Loth (AfD), insbesondere Mutationen des Virus erhöhten die Gefahr. Mit der Großen Anfrage seien Informationen sowohl über gewerbliche Halter als auch über Hobbyhalter eingefordert worden. Verstöße gegen die Stallhygiene und mangelhafte Kontrolle durch die entsprechenden Stellen hätten zur Ausbreitung des Virus und damit zum zwangsläufigen Keulen vieler Tiere (Vergasung der Tiere mit Kohlendioxid) geführt.
Gezeigt habe sich, dass nur mangelhaftes Zahlenmaterial über die Geflügelwirtschaft in Sachsen-Anhalt vorliege. In Auswertung der Großen Anfrage seien erhebliche Defizite in der Geflügelhaltung im Land erkennbar geworden. Loth forderte transparentere Kontrollen und deren Aufarbeitung. Man müsse bedenken, dass bereits kleine Verstöße zu Tausenden toten Tieren im Land geführt hätten. „Dieser Missstand muss abgestellt werden.“
Vielfältige Erkenntnisse gesammelt
Die Große Anfrage beinhalte drei Themenkomplexe: Fragen zum aktuellen Ausbruch der Geflügelpest (März im Bördekreis), zum Status der Entwicklung der Geflügelwirtschaft in Sachsen-Anhalt sowie zur Unterstützung der Geflügelhalter hinsichtlich des Gesundheitszustands der Tiere, rekapitulierte Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Vielfältige Erkenntnisse über die Geflügelwirtschaft lägen nun vor, ein weiterführender politischer Handlungsauftrag sei jedoch aufgrund der Ergebnisse und aufgrund der Anlage der Großen Anfrage nicht zu erkennen, so Dalbert.
Tierwohl im Vordergrund
Die Vogelgrippe sei eine anzeigenpflichtige Erkrankung von Geflügel, erklärte Andreas Schumann (CDU), bereits im 19. Jahrhundert sei sie erstmals beschrieben worden. Es handle sich um einen andauernden Kampf, da es – auch aufgrund von Virenmutationen – immer wieder zu neuen Ausbrüchen komme. Es gelte, Risiken zu minimieren und so das Tierwohl und die Tiergesundheit zu stärken. Freilandhaltung sei ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen in Risikogebieten nicht möglich, in Nicht-Risikogebieten sollte die Freilandhaltung vom Land unterstützt werden.
Einheitliche Kriterien für Datenerfassung
Ein derartiger Ausbruch mit 33 033 gekeulten Tieren sei für den Geflügelhalter ein wirtschaftlich schweres Ereignis, räumte Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) ein. Zum Glück habe es keine weiteren positiven Befunde auf das Virus gegeben. Die Betriebe seien zur Einhaltung der Biosicherheit angehalten. Instrumente zur Eigenkontrolle könnten behördliche Kontrollen nicht ersetzen, diese sollten unbedingt aufrechterhalten werden, so Eisenreich. Es sei empfehlenswert, die Daten zur Tierhaltung nach einheitlichen Kriterien zu erfassen. Gleiches gelte auch für die Ergebnisse von Kontrollen, die digital nachvollziehbar sein sollten. Maßnahmen zur Prävention seien nicht abgefragt worden, diese seien allerdings wichtig, schloss Eisenreich.
Ausbreitung durch Schutzzonen verhindern
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, müssten alle Tierbestände geschützt werden (Schutz vor Kontakt mit Wildtieren, Reinigung von Ställen und Arbeitsmaterial), konstatierte Jürgen Barth (SPD). Während des Vogelgrippefalls im Landkreis Börde (März 2020) habe durch die rasch eingerichtete Schutzzone die weitere Ausbreitung verhindert werden können. Die Schutzmaßnahmen hätten gewirkt. Aber die Gefahr einer Einschleppung sei weiterhin real, deswegen seien die Kontrollbehörden fortlaufend gefragt.
Gegen die industrielle Tierhaltung
33 033 Tiere hätten zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe im März 2020 getötet werden müssen, erinnerte Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). „Ist das wirklich die Tierhaltung, die wir wollen?“ Die industrielle Tierhaltung müsse beendet werden, so Frederking. Sie warb für eine artgerechte, bodengebundene Haltung. Wären die Puten so gehalten worden, hätte man sie automatisch auf mehr Ställe verteilen müssen; es wären so wesentlich weniger Tiere betroffen gewesen. „Viele Verbraucherinnen und Verbrauchen wollen die industrielle Tierhaltung nicht“, dafür bedürfe es jedoch einer verpflichtenden, verbindlichen und verständlichen Kennzeichnung der Geflügelprodukte. „Dass das funktionieren kann, zeigt die jahrelange Eierkennzeichnung“, so Frederking.
Beschlüsse zur Sache wurden am Ende der Aussprache zur Großen Anfrage nicht gefasst.