Mit einer Petition wandten sich im Juni 2020 mehr als 1 000 Einreicher gegen die Änderung des § 64 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und die Einführung einer Bauvorlageberechtigung für Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmerer-Handwerks. Dazu lag dem Landtag von Sachsen-Anhalt zum damaligen Zeitpunkt der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur parlamentarischen Beratung vor. Darin wurde eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisterinnen und -meister in § 64 Absatz 2 BauO LSA vorgesehen.
Zu dem Petitionsanliegen erging an die Kontaktperson der Petenten folgende Mitteilung:
„Der Landtag hat am 14. Oktober 2020 das Dritte Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und damit die Einführung der sogenannten Kleinen Bauvorlageberechtigung für die in der Petition genannten Handwerksmeister beschlossen.
Der Petition kann somit nicht abgeholfen werden.
Die Änderung des § 64 der Bauordnung Sachsen-Anhalt wird voraussichtlich am 1. März 2021 in Kraft treten, vgl. GVBl. LSA, S. 660 ff.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Petition offensichtlich erfolglos bleiben wird.
In Anwendung der Nummer 6.11 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden wird das Petitionsverfahren daher abgeschlossen, wenn innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt dieses Schreibens keine Einwendungen erhoben werden.
Erfolgt keine Rückmeldung, wird die Petition nach Ablauf dieser Frist in ein Verzeichnis von erledigten Petitionen aufgenommen.“