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Plenarsitzung

Entscheidung zu Lehrer-Petition vertagt

08. Mai. 2020

Vertagung der Behandlung der Petitionen zur Veränderung der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Land Sachsen-Anhalt 

Dem Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt liegt eine Vielzahl von Eingaben zum Thema der Veränderung der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr) vor. Sie wenden sich gegen die Verschiebung der Altersermäßigung ab dem 60. Lebensjahr durch die Dritte Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 10.12.2019 (GVBl. LSA S. 984-987).

Lesen Sie dazu auch unseren Artikel: „Philologenverband übergibt Petition“

Der Vorsitzende des Philologenverbands Sachsen-Anhalt, Thomas Gaube (l.), hatte im Januar 2020 einigen Mitgliedern des Petitionausschusses des Landtags (v.r.: Monika Hohmann, Prof. Angela Kolb-Jansen, Wolfgang Aldag und Ausschussvorsitzende Christina Buchheim) die Unterschriften der Online-Petition überreicht. Archivfoto: Stefanie Böhme

In den Eingaben wird gefordert, weiterhin die Al­tersermäßigung der Unterrichtsverpflichtung ab dem 60. Lebensjahr zu gewähren. Zur Be­gründung wird ausgeführt, dass der Dienstherr durch die Verschiebung seine Fürsorgepflicht verletze, weil bereits effizienzsteigernde Maßnahmen zu einer Erhöhung und Verdichtung der Arbeitsbelastung geführt hätten. Darüber hinaus folge die Verschiebung der Altersermä­ßigung nicht dynamisch der Verschiebung der Altersgrenze, so dass im Übergangszeitraum Lehrkräfte von unterschiedlich langen Zeiträumen mit einer Ermäßigung bis zum Renten- oder Ruhestandseintritt profitieren könnten. Die Verschiebung der Altersermäßigung stelle eine grobe Missachtung der Arbeitsleistung der Lehrkräfte dar und widerspreche insofern auch der Begründung, dass sie schlicht der Verschiebung der Altersgrenze folge.

Stellungnahme nicht vor Januar 2021

Der Petitionsausschuss hat sich bereits mit dem Anliegen beschäftigt und am 23. Januar 2020 beschlossen, den zuständigen Fachausschuss um eine Stellungnahme zu dem Petitionsanliegen zu bitten. Der Ausschuss für Bildung und Kultur teilte zwischenzeitlich mit, dass mit einer fachlichen Stellungnahme seitens der Landesregierung nicht vor Januar 2021 zu rechnen sei und er die Thematik seinerseits erst danach weiterbehandeln könne. Dementsprechend wird sich der Ausschuss für Petitionen frühestens ab Januar 2021 erneut mit dem Anliegen der Petitionen beschäftigen können.