In Sachsen-Anhalt gibt es zwölf besonders wichtige Fähren über die Flüsse Elbe und Saale. Die Fähren sind wichtig für die Berufs-Pendler, Touristen und die Wirtschaft. Viele dieser Fähren haben eine lange Tradition und viele Bürger wollen sie auf keinen Fall aufgeben. Allerdings sind die Fähren teuer und die Städte und Gemeinden haben wenig Geld. Jedes Jahr verdienen die Landkreise weniger Geld mit den Fähren als sie kosten. Eine Fahrkarte kann jedoch nicht unendlich teuer werden, dann benutzen die Menschen keine Fähren mehr. Außerdem müssen die Fähren regelmäßig kontrolliert werden, ob sie in technisch gutem Zustand sind. Auch das kostet viel Geld.
Gesetz soll Situation verbessern
Um diese Situation zu verbessern, hat die Fraktion DIE LINKE einen Gesetz-Entwurf eingebracht. Darin heißt es: Zukünftig sollen die Kosten für technische Kontrollen an den Fähren zu 100 Prozent vom Land bezahlt werden, jetzt sind es nur 90 Prozent. Der Ausschuss für Landes-Entwicklung und Verkehr hat eine schriftliche Anhörung zum Gesetz-Entwurf durchgeführt. Alle Experten (Städte, Landkreise und Fährbetreiber) begrüßten den Vorschlag. Sie unterstützen die Idee und betonten, wie wichtig die Fähren für die ländlichen Regionen in Sachsen-Anhalt sind.
Rechtliche Bedenken im Verkehrs-Ministrerium
In der Ausschuss-Sitzung am 25. März 2021 diskutierten die Abgeordneten und der Verkehrsminister wieder über das Thema. Der Verkehrsminister sagte: Es gibt rechtliche Bedenken gegen den Gesetz-Entwurf. Es könnte sein, dass er gegen Vorschriften der Europäischen Union verstößt. Ähnlich sieht das die CDU-Fraktion. Sie erklärte: Wir müssen das nochmal genau prüfen. Wir dürfen kein Gesetz beschließen, das vielleicht später zurückgenommen werden muss.
Die Fraktion DIE LINKE war anderer Meinung. Rechtsexperten des Landtags haben den Gesetz-Entwurf geprüft und er ist in Ordnung. DIE LINKE kritisierte: Die rechtlichen Bedenken sind nur „vorgeschoben“, weil das Ministerium den Gesetz-Entwurf nicht beschließen will.
Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellten fest: Wenn der Gesetz-Entwurf erneut geprüft wird, kann das dauern. Das bedeutet: Die Abgeordneten werden den Gesetz-Entwurf in dieser Wahlperiode nicht mehr beschließen können. Die Fähren müssen also weiterhin mit dem vorhandenen Geld auskommen. Das bedauerten sie, sahen aber keine andere Lösung.
Entscheidung über Gesetz vertagt
Am Ende hat der Ausschuss entschieden: Das Verkehrs-Ministerium soll sich bei der Europäischen Union informieren, ob es wirklich rechtliche Bedenken gibt. Danach wird sich der Ausschuss erneut mit dem Gesetz-Entwurf beschäftigen. Bis dahin wird eine Entscheidung vertagt. Das gilt auch für einen Antrag der AfD-Fraktion vom Sommer 2020. Der Antrag will die Landes-Regierung auffordern, die Situation der Fähren zu verbessern und sie zu erhalten.
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