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Plenarsitzung

Zusätzliche Sitzung des Landtags im April

Der Landtag von Sachsen-Anhalt kommt am Dienstag, 2. April 2019, 10 Uhr, zu einer zusätzlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen fünf Tagesordnungspunkte, darunter ein Gesetzentwurf, der zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes führen soll. 

Der Landtag von Sachsen-Anhalt kommt am 2. April 2019 zu einer zusätzlichen Sitzung zusammen. Foto: Stefanie Böhme

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 29. Januar 2019 geurteilt, dass der Wahlausschluss von „für in allen ihren Angelegenheiten betreute“ Menschen verfassungswidrig ist. Die Verfassungswidrigkeit der Regelung stütze sich auf eine Ungleichbehandlung gesetzlich Vollbetreuter gegenüber vergleichbar Betreuungsbedürftigen, die vom Wahlrechtsausschluss nicht umfasst sind, weil kein gesetzlicher Vertreter bestellt wurde, sondern der Betroffene eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht erteilt hat oder der Betroffene im Familienkreis betreut wird.

Insgesamt sind von der bisherigen Regel etwa 85 000 Menschen betroffen, die zwar voll geschäftsfähig seien, dennoch aber nicht wählen dürften, hatte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, Ende 2018 kritisiert.

Um eine mögliche Verabschiedung und ein zeitnahes Inkrafttreten des Gesetzentwurfs für Sachsen-Anhalt noch in der April-Sitzungsperiode des Landtags – und damit rechtzeitig vor den Kommunalwahlen 2019 – zu erzielen, ist die zusätzliche Sitzung trotz der ohnehin zweitägigen Sitzungsperiode (4./5. April 2019) notwendig. Laut § 30 der Geschäftsordnung des Landtags darf die zweite Beratung eines Gesetzentwurfs (und dessen Verabschiedung) nämlich erst am dritten Tag nach dem Schluss der ersten Beratung stattfinden.

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