Die Ausschüsse des Landtags werden zukünftig nicht mehr durch 12, sondern 13 Landtagsabgeordnete besetzt. Das geht aus einer Änderung der Geschäftsordnung hervor, die der Landtag in seiner Sitzung am 31. Januar 2019, beschlossen hat. Die neue Sitzverteilung pro Ausschuss erfolgt nun folgendermaßen: CDU 5 (bisher 4 Sitze) AfD 3, DIE LINKE 2, SPD 2, GRÜNE 1.
Hintergrund ist der Austritt André Poggenburgs aus der AfD-Fraktion des Landtags. Dadurch haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Landtag geändert, was auch die Besetzung der Ausschüsse beeinflusst. Poggenburg (Wahlkreis 41/Zeitz) wird sein Mandat zukünftig als fraktionsloser Abgeordneter weiter ausüben.
Im Sommer 2017 hatten bereits die AfD-Abgeordneten Sarah Sauermann (Wahlkreis 21/Bernburg), Gottfried Backhaus (Wahlkreis 40/Querfurt), und Jens Diederichs (Wahlkreis 32/Eisleben) die AfD-Fraktion verlassen. Sauermann und Backhaus sitzen seitdem als fraktionslose Abgeordnete im Landtag, Diederichs wechselte zur CDU-Fraktion.
Abgeordnete gehören mit der Erklärung, die Wahl anzunehmen, dem Landtag für fünf Jahre bis zum Ende der Wahlperiode an. Es sei denn, sie legen ihr Mandat vorzeitig nieder. Den Zusammenschluss von Abgeordneten zu Fraktionen regelt § 2 der Geschäftsordnung des Landtags.