Sachsen-Anhalt hat im Vergleich zu anderen Bundesländern aufgrund der Einschränkung auf berufsbezogene Weiterbildung eine relativ geringe Bildungsfreistellungsquote. Um dies zu verändern, beschreibt der von der Fraktion DIE LINKE im Januar 2019 in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf eine erweiterte Themensetzung für den Rechtsanspruch eines/r Beschäftigten gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, während der Arbeitszeit an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen – dann auch mit gesellschaftspolitischen, ehrenamtsbezogenen oder kulturellen Belangen – teilzunehmen.
Der Gesetzentwurf (Drucksache 7/3845) wurde im Anschluss an die Erste Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur (federführend) sowie in die Ausschüsse für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und für Arbeit, Soziales und Integration (mitberatend) überwiesen. Der federführende Ausschuss hatte zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen, die am Freitag, 16. August 2019, abgehalten worden ist.
Stimmen aus der Anhörung
Es sei insbesondere wichtig, dass das bisherige Gesetz insofern geänderte werde, dass es zur Weiterbildung hauptsächlich im Beruf im für das jeweilige Unternehmen komme, betonte Dr. Simone Danek von der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau. Der größte Nutznießer der Fortbildung sollte für die Kosten herangezogen werden. Bildungsangebote, die letztlich der gesamten Gesellschaft dienten, sollten folglich auch vom öffentlichen Sektor bezahlt werden, so Danek. Kleinstbetriebe sollten bei der Anwendung des Gesetzes besonders geschützt werden, hier solle man dem in Brandenburg vorliegenden Gesetz folgen.
„Wir begrüßen die Erweiterung des Gesetzes um gesellschaftspolitische und ehrenamtliche Bildungsangebote“, konstatierte Regina Stipani für den Deutschen Gewerkschaftsbund (Landesverband Sachsen-Anhalt). Der finanzielle Aufwand für die Unternehmen werde für zumutbar gehalten. Das Informations- und Beratungsangebot zur Bildungsfreistellung sei aber noch zu erweitern, da dies bisher nicht ausreichend zur Verfügung stehe, so Stipani.
Der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt betreut circa 15 000 Arbeitnehmer im Land, erklärte dessen Vertreter Dr. Christoph Zawade. Es herrsche Konsens darin, dass die Notwendigkeit der ständigen beruflichen Weiterentwicklung vorliege, dafür könne auch der Bildungsurlaub (fünf Tage im Jahr) genutzt werden. Die Erweiterung des Gesetzesrahmens um eine weitere als berufsspezifische Weiterbildung jedoch sei eine „unangebrachte Öffnung“ und werde daher vom Verband abgelehnt, so Zawade. Die Mehrkosten seien für die Mitgliedsunternehmen nicht zu stemmen. Laut Landesverfassung sei die Erwachsenenbildung Aufgabe der Öffentlichkeit, die Kosten für derlei Angebote dürften also nicht im Sinne bezahlter Bildungsfreistellung auf die Unternehmen umverlegt werden.
Uwe Jahns, Geschäftsführer des Landesverbands der Volkshochschulen e. V., sagte, die Neufassung des Gesetzes biete die Möglichkeit, positiv Stimmung für das Thema Bildung zu machen und die Chancen zur Teilhabe durch Bildung zu erhöhen. Es könnte zudem gelingen, regionale Disparitäten zwischen Stadt und Land zu verringern. Es wäre sinnvoll, wenn einmal im Land bestätigte Bildungsangebote automatisch auch in den angrenzenden Bundesländern gültig wären, so Jahns.
Politische Bildung müsse sich auf den Weg machen, um die zu erreichen, die bisher nicht haben erreicht werden können oder wollen, zitierte Maik Reichel, Direktor der Landeszentrale für politische Bildung, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Der Gesetzentwurf soll nun die politische Bildung in die Bildungsfreistellung aufnehmen, das werde von der Landeszentrale begrüßt. Dies führte zu einer qualitativen Steigerung der Angebote – insbesondere für erwachsene Arbeitnehmer/innen (Studienreisen in Gedenkstätten oder Parlamente), so Reichel.
Die meisten anderen Länder hätten bereits ein moderneres Bildungsfreistellungsgesetz, konstatierte Guido Erbrich vom Landesausschuss für Erwachsenenbildung. Das vorliegende Gesetz werde der Situation der Erwachsenenbildung – auch aufgrund mittlerweile ganz anderer Bildungsangebote – nicht mehr gerecht. Um das Gesetz attraktiver zu machen, schlug Erbrich eine andere Bezeichnung vor: Bildungszeitgesetz. Dieses sollte ermöglichen, den zeitlichen Anspruch auf Bildungsmaßnahmen zu splitten. Die Einbeziehung gesellschaftlicher Bildungsangebote könne zeigen, wie wichtig dem Land Sachsen-Anhalt gesellschaftliches Engagement sei. Die Umsetzung des Gesetzentwurfs würde hinsichtlich der gewachsenen Anforderungen an das lebenslange Lernen wichtige Impulse setzen, zeigte sich Erbrich überzeugt.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur wird sich in seiner Arbeit weiter mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE beschäftigen. Am Ende soll eine Beschlussempfehlung erstellt werden, die dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden soll.