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Plenarsitzung

Mehr Hausärzte, mehr Autonomie beschlossen

Das Parlament verabschiedete in der September-Sitzungsperiode zwei Gesetze. Zum einen ging es um die Veränderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Vergabe von Studienplätzen). Parallel dazu wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Stärkung der Autonomie der Hochschulen) eingebracht. Zum anderen ging es um das sogenannte Landarztgesetz für die Sicherstellung einer wohnortnahen hausärztlichen Versorgung.

Die Zulassung von Studenten in der Humanmedizin wird verändert, zudem werden Anreize für neue Hausärzte geschaffen. Foto: fotolia

Hochschulrechtliche Vorschriften aktualisiert

Die Landesregierung legte im Mai 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vor. Damit sollte insbesondere das zentrale Verfahren bei der Vergabe von Studienplätzen im Fach Medizin geändert werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die geltenden Vorschriften für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärte. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hatte nun eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs vorsah. Diesem Ansinnen ist die Mehrheit des Landtags bei der abschließenden Abstimmung auch gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

Parallel zum beschlossenen Gesetz brachte die Landesregierung zudem eine Neufassung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in den Landtag ein. Es soll der weiteren Stärkung der Autonomie und Eigenverantwortung sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen des Landes dienen, darüber hinaus der Erweiterung ihrer wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten, der verbesserten Partizipation aller Hochschulmitglieder an Entscheidungen, der Verbesserung von Studium und Lehre und der Förderung der Chancengleichheit, insbesondere auch beim Zugang zu Promotionen. Dieser Gesetzentwurf wurde am Ende der Debatte in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Hausarztversorgung sicherstellen

Das zweite im September 2019 beschlossene Gesetz beinhaltete die Gewährleistung einer wohnortnahen hausärztlichen Versorgung der Menschen in ländlichen Regionen in Sachsen-Anhalt. Nach Ansicht der Landesregierung werde diese zunehmend schwieriger. Um diesem Mangel wirksam zu begegnen, brachte die Landesregierung im April 2019 einen Gesetzentwurf ein, durch den die gewünschte ärztliche Versorgung sichergestellt werden soll. Unter anderem können Studentinnen und Studenten der Humanmedizin bevorzugt zugelassen werden, wenn sie sich vor Studienbeginn verpflichten, anschließend als Hausärzte in Sachsen-Anhalt tätig zu werden.

Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich allerdings in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu einer Strafzahlung in Höhe von 250 000 Euro, wenn sie einer ihrer Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommen. Nach seinen internen Beratungen zum Gesetzentwurf empfahl der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration dem Landtag, den genannten Gesetzentwurf in veränderter Fassung anzunehmen. Dem ist die Mehrheit im Landtag auch nachgekommen.