Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Für Schulschwänzen in den Jugendarrest?

In manchen Ländern der Welt träumen Kinder davon, regelmäßig zur Schule zu gehen. In Deutschland ist das anders. Hier gibt es zwar die Schulpflicht, aber manche Kinder und Jugendliche weigern sich einfach zum Unterricht zu gehen. In diesen Fällen kann der Staat die „Schulverweigerer“ für eine gewisse Zeit in den Schularrest nehmen. Das bedeutet: Weil sie nicht in die Schule gehen wollen, kommen sie in eine Art „Gefängnis“. Fast 200 Jugendliche in Sachsen-Anhalt werden pro Jahr in den Jugendarrest geschickt. Schon länger gibt es Zweifel, ob diese Maßnahme hilfreich ist. 

Blick auf die Jugendarrestanstalt Halle (Saale). Foto: JAA Halle

Die Fraktion DIE LINKE spricht sich mit einem Gesetzentwurf dafür aus, den Schülerarrests abzuschaffen. Im November 2018 hat der Landtag erstmals über den Gesetzwurf beraten und ihn danach in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen. Dort gab es Mitte Mai 2019 eine öffentliche Anhörung zu dem Thema. Das heißt: Verschiedene Experten konnten den Politikern ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf sagen.

Gründe für Schuleschwänzen suchen

Die meisten Experten begrüßten den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. Sie denken, dass Schülerarrest nicht das richtige Mittel ist, um Jugendliche zurück ins Klassenzimmer zu bringen. Wichtig ist, die Gründe herauszufinden, warum Kinder nicht in die Schule kommen. Das können zum Beispiel sein: Schulangst, schlechte Leistungen oder Probleme mit Lehrkräften und Mitschülern.

Außerdem ist es notwendig, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen, wenn ein Kind länger nicht zur Schule geht. Nur so kann eine dauerhafte Rückkehr gelingen. Es sollten unbedingt auch mehr Schulsozialarbeiter eingestellt werden, erklärten die Experten. Rund 70 Prozent der Schüler im Arrest gehen danach trotzdem nicht zur Schule oder werden irgendwann rückfällig, betonte ein Gegner des Schularrests.  Ein anderer Experte warnte vor den „kriminellen Kontakten“ im Arrest. Diese Kontakte können Jugendliche erst recht „auf die schiefe Bahn“ bringen.

Richter sind gegen den Gesetzentwurf

Der Bund der Richter und Staatsanwälte sprach sich gegen den Gesetzentwurf aus. Ihrer Ansicht nach ist der Schularrest ein wichtiges Mittel, um die Schulpflicht durchzusetzen. In Sachsen-Anhalt besteht die Schulpflicht für zwölf Jahre, davon sollten mindestens neun Jahre vollständig in der Schule verbracht werden. Danach kann eine Berufsschule oder Ähnliches besucht werden.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur wird sich in seinen kommenden Sitzungen weiter mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Am Ende der Beratungen erarbeiten die Ausschussmitglieder eine Empfehlung für das gesamte Plenum.