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Plenarsitzung

Landtag diskutiert über auskömmliche Renten

01. Mär. 2019

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Einführung einer Grundrente ohne Prüfung der Bedürftigkeit angekündigt. „Eine Grundrente würde vielen Menschen mit ostdeutscher Erwerbsbiographie besonders zugutekommen und ist deshalb auch aus sachsen-anhaltischer Sicht zu begrüßen“, erklärt die SPD-Fraktion und beantragt zum Thema eine Aktuelle Debatte im Landtag von Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig wurde über den Antrag „Altersarmutsfeste Rente sichern – Altersarmut bekämpfen!“ beraten.

Lebensleistung muss anerkannt werden

Dr. Katja Pähle (SPD) erklärte, derzeit seien 99 000 Frauen und 40 000 Männer in Sachsen-Anhalt davon betroffen. Sie hätten weniger als 896 Euro Rente monatlich zur Verfügung. „Es geht um Gerechtigkeit und nicht um Bedürftigkeit und Sozialhilfe“, so Pähle weiter. Die Grundrente soll Anerkennung und Ansporn für Erwerbsarbeit sein. Es gehe nicht darum, dass unterhalb eines gewissen Sockels alle die gleiche Rente bekämen, ergänzte Pähle mit Blick auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Gutes Geld für gute Arbeit sei Ausdruck des Respekts!“

SPD-Ministerin: Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung

Bei der Grundrente gehe es darum, die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet hätten, anzuerkennen und entsprechend zu honorieren, ergänzte Arbeits- und Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Ihrer Meinung nach müsste die Grundrente auch ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden. Bei Ehegattensplittung, Familien- und Kindergeld gebe es das schließlich auch nicht. Eine auskömmliche Rente sei zwingend erforderlich, um nicht in Altersarmut abzurutschen. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE kritisierte sie aus mehreren Gründen. Es sei nicht gerecht, dass Menschen die ihr Leben lang in die Kassen eingezahlt hätten, die gleiche Rente bekommen sollten wie andere.

Linke fordern Mindestrente von 1 050 Euro 

Die Rentner in Sachsen-Anhalt  würden mit 26 Prozent keine Randgruppe darstellen, sagte Katja Bahlmann (DIE LINKE). Die Fraktion DIE LINKE findet den Gesetzentwurf der SPD grundsätzlich gut, er gehe ihr allerdings noch nicht weit genug. Die Landesregierung soll daher aufgefordert werden, sich auf Bundesebene für eine Mindestrente in Höhe von 1 050 Euro einzusetzen. In Ost- und Westdeutschland soll eine gleiche und steuerfinanzierte „Mütterrente“ für vor 1992 geborene Kinder mit vollem Entgeltpunkt umgesetzt werden. Zudem müssten doppelte Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten und Direktversicherungen abgeschafft werden.

AfD kritsiert SPD und lehnt Linken-Modell ab

Oliver Kirchner (AfD) erklärte, die Zahlen zur Altersarmut seien beschämend und das Ergebnis vergangener SPD-Politik. Wer Vollzeit arbeitet, müsste etwa 13 bis 14 Euro Stundenlohn bekommen, um nicht in Altersarmut zu fallen. Auch Kirchner hält die vorgeschlagene Mindestrente der Linken für ungerecht, weil sie nicht zwischen den tätigen Bürgern und denjenigen unterscheide, die wenig zur Gesellschaft beigetragen hätten. Außerdem sei unklar, woraus die Mindestrente finanziert werden soll. Der Antrag sei deshalb nicht mehr als „populistisches Geplänkel“.

„30 Beitragsjahre sind gleich 30 Rentenpunkte“

Grundsätzlich begrüßt Cornelia Lüddemann (Grüne) die gesamtgesellschaftliche Diskussion, die durch den Vorschlag der SPD angestoßen werde. Ihre einfache Gleichung für eine „grüne Grundrente“ wäre: „30 Beitragsjahre sind gleich 30 Rentenpunkte“. Menschen die Jahrzehnte gearbeitet haben, sollten eine sichere Rente haben, die oberhalb der Grundsicherung liege. Außerdem müsse darüber diskutiert werden, wie die Angst vor dem finanziellen Abstieg reduziert werden könnte, so die Grünen-Abgeordnete. In ihrem Rentenmodell würden alle Arbeitnehmer in eine Kasse einzahlen (beispielsweise auch Selbstständige). Außerdem dürften mehr Migranten eine Arbeit aufnehmen, beides würde die Rentenkassen füllen.

CDU lehnt SPD-Vorschlag ab

Tobias Krull (CDU) sagte: „Das Geld, das man verteilen will, muss vorher erstmal erwirtschaftet werden.“ Seine Fraktion lehne daher den SPD-Vorschlag ab. Für die CDU gelte das Prinzip, dass Menschen nicht mehr Rente bekommen dürften, als sie  eingezahlt hätten. Es könne nicht sein, dass jemand genauso viel Rente bekäme, wie jemand der fast das Doppelte eingezahlt habe. Zudem ist seine Fraktion gegen das „Gießkannenprinzip“ und damit für die Bedürftigkeitsprüfung. Grundsätzlich müssten alle Veränderungen in der Rentenkasse langfristig bezahlbar sein.

Am Ende der Aktuellen Debatte wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.