Die Gewährleistung einer wohnortnahen hausärztlichen Versorgung der Menschen in ländlichen Regionen in Sachsen-Anhalt wird zunehmend schwieriger. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen kam am 16. Oktober 2018 zu der Feststellung, dass in Sachsen-Anhalt bereits derzeit 141 hausärztliche Stellen unbesetzt seien.
Um diesem Mangel wirksam zu begegnen, brachte die Landesregierung im April 2019 einen Gesetzentwurf – das sogenannte Landarztgesetz Sachsen-Anhalt – in den Landtag ein, der zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im Land beitragen soll. Unter anderem soll eine Landarztquote eingeführt werden.
Die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration hatten sich darauf verständigt, zum genannten Gesetzentwurf eine Anhörung in öffentlicher Sitzung abzuhalten. Diese wurde am Mittwoch, 12. Juni 2019, durchgeführt.
Wortmeldungen aus der Anhörung
„Das Thema Hausarztmangel begleitet uns schon einige Jahre“, konstatierte Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Die Maßnahmen zur Sicherstellung von Allgemeinmedizinern begännen mittlerweile zu greifen. Die Statistik belege, dass es 2032 wohl sogar eine leichte Überdeckung mit Hausärzten geben werde. „Dann haben wir Hausärzte, die Überweisungen zu Fachärzten schreiben, die es nicht mehr gibt.“ Sie bemängelte, dass durch das Landarztgesetz der Mangel an Fachärzten nicht kompensiert werde: „Hier gibt es keinerlei Förderprogramme etwa für Hautärzte, Kinderärzte, Augenärzte oder Gynäkologen.“ Die Fachrichtungen sollten dringend mitberücksichtigt werden.
Die Bevölkerungszahl sinke, die Morbidität steige, der Bedarf an Hausärzten werde (so eine Berechnung bis zum Jahr 2032) aber etwa gleich bleiben, sagte Dr. Burkhard John, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Momentan sei eine Mehrbelastung bei den vorhandenen Hausärzten festzustellen, die neue Bedarfsplanungsrichtlinie weise aber einen Bedarf insbesondere an Fachärzten aus. „Wir brauchen mehr Ärzte und wir brauchen die ‚richtigen Ärzte‘“, die zunächst die Basisversorgung absicherten. Die Zahl der Fachärzte in Krankenhäusern und ambulanten Praxen müsse definitiv erhöht werden. John legte die Erhöhung der Zahl der Studienplätze in den Universitäten nahe.
„Wir begrüßen, dass die Landesregierung anerkennt, dass es im hausärztlichen Bereich eine Unterversorgung gibt“, sagte Michael Struckmeier für den Landkreistag sowie den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt. Die ärztliche Versorgung sei wichtig für die Sicherstellung der Lebensqualität im ländlichen Bereich. Dies gelte jedoch nicht nur für die Ansiedlung von Hausärzten, sondern auch von Fachärzten der unterschiedlichsten Richtungen. Große Probleme gebe es zudem mit der Besetzung im öffentlichen Gesundheitsdienst (zum Beispiel Amtsärzte), auch diese sollte mit einer Quote geregelt werden. Struckmeier sprach sich für eine deutliche Erhöhung der Ausbildungskapazitäten in den Universitäten aus, um den Ärztebedarf wirksam absichern zu können. „Gegen zu wenige Ärzte helfen nur mehr Ärzte“, resümierte Struckmeier.
Karin Becker vom Städte- und Gemeindebund erinnerte an die sogenannteOsterburger Erklärung vom April 2018, in der die Bürgermeister des Landes sehr viel Wert auf die Ansiedlung von Ärzten jeglicher Fachrichtung legten. In der Erklärung forderten sie unter anderem die Erhöhung der Zahl der Studienplätze für Mediziner.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration wird sich in seinen kommenden Sitzungen weiter mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Ziel ist, eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten, die dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden soll.