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Plenarsitzung

Wenn Flüchtlinge nicht bleiben dürfen…

Wer als Flüchtling in Deutschland bleiben will, muss einen Asylantrag stellen. Wenn der Antrag von den Behörden abgelehnt wird, muss der Flüchtling wieder zurück in sein Heimatland gehen. Die wenigsten wollen das aber, darum können die Behörden (Polizei) Menschen auch abschieben. Vorher muss jedoch ein Gericht beschließen, dass sie nicht in Deutschland bleiben dürfen.

Die AfD-Fraktion hat sich mit einem Antrag dafür eingesetzt, Abschiebehäftlinge in Justizvollzugsanstalten (Gefängnissen) des Landes Sachsen-Anhalt unterzubringen. Foto: fotolia.com

Flüchtlinge und Kriminelle in einem Gefängnis?

Aus Sicht der Behörden funktionieren diese Abschiebungen nicht gut: Denn viele Flüchtlinge verstecken sich vorher. Oder sie holen sich ein Attest vom Arzt, dass sie nicht reisen können. Darum gibt es in Deutschland mittlerweile sogenannte „Abschiebehäftlinge“. Das bedeutet: Menschen können vor der Rückreise in Haft genommen werden, damit sie nicht weglaufen. Allerdings dürfen die Flüchtlinge nicht in den gleichen Gefängnissen wie Kriminelle untergebracht werden. Das verbietet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Genau das könnte sich zukünftig ändern: Anfang Juni hat der Bundestag nämlich ein Gesetz zu dem Thema beschlossen. Damit ist es möglich, dass Flüchtlinge und Kriminelle zusammen in einem Gefängnis untergebracht werden. Außerdem soll der Ausreisetermin zum Dienstgeheimnis gemacht werden. Wenn ein Beamter ihn verrät, wird er bestraft.

AfD-Fraktion begrüßt Bundesgesetz

Die AfD-Fraktion im Landtag unterstützt das neu beschlossene Bundesgesetz ausdrücklich. Mit einem Antrag wollen sie sich dafür einsetzen, dass der Innenminister das Gesetz auch in Sachsen-Anhalt in die Praxis umgesetzt. Außerdem gibt es zwischen Arendsee und Zeitz noch keine „reine“ Abschiebehaftanstalt, darum müssen Flüchtlinge und Gefangene eben in einer gemeinsamen Haftanstalt untergebracht werden. Wenn die Flüchtlinge in anderen Zellen untergebracht werden als Kriminelle, verstößt das auch nicht gegen EU-Recht, so die Ansicht der AfD-Fraktion

CDU, SPD, LINKE und GRÜNE sind anderer Meinung

Alle anderen Fraktionen im Landtag (CDU, SPD, GRÜNE und LINKE) sowie Innenminister Holger Stahlknecht haben eine andere Meinung dazu. Stahlknecht meinte: Die Bundesregierung macht von einer Ausnahmeregelung Gebrauch und noch ist das Gesetz gar nicht in Kraft getreten.

Die SPD sagte: Flüchtlinge sind keine Kriminellen und dürfen auch nicht so behandelt werden. Ähnlich sahen dass die Grünen, die das Gesetz im Bundesrat ändern wollen. DIE LINKE zeigte sich überzeugt: Abschiebehaft ist kein geeignetes Mittel. Die Menschen haben doch lediglich in Deutschland Schutz gesucht. Die CDU-Fraktion will abwarten, wie es mit dem Gesetz in Berlin weitergeht.

Am Ende der Debatte haben die Abgeordneten den Antrag der AfD-Fraktion in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Dort wollen sie dann weiter darüber beraten.

(Das ist ein Angebot in Einfacher Sprache.)