Der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt ist beauftragt, für die Belange psychisch Kranker und behinderter Menschen einzutreten und bei der Bevölkerung Verständnis für die besondere Lage der betroffenen Personen zu wecken. Am Mittwoch, 16. Oktober 2019, legte dessen Vorsitzender Prof. Dr. Hans-Henning Flechtner den 26. Bericht des Ausschusses vor. Er umfasst den Berichtszeitraum Mai 2018 bis April 2019. Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch lobte den Bericht als einen, „der wirklich viele Aspekte der psychiatrischen Hilfe weitgreifend beleuchtet und die Probleme, die es zu beheben gilt, bereits im Blick hat“.
Schwerpunkte des Berichtszeitraums
„Viele Entwicklungen, die die Belange der Betroffenen in erheblichem Maße berühren, haben sich im Berichtszeitraum ereignet, ihre Auswirkungen sind größtenteils noch gar nicht richtig einschätzbar“, bewertete Prof. Dr. Hans-Henning Flechtner die im Bericht zusammengetragenen Resultate. Zu nennen seien hier unter anderem das Bundesteilhabegesetz und dessen Ausgestaltung und die sich in Arbeit befindliche Novellierung des PsychKG des Landes Sachsen-Anhalt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts ist die Beschäftigung des Ausschusses mit dem Thema „Kinder psychisch und suchtkranker Eltern“. Zwei Gastbeiträge im Bericht widmen sich den neuesten Erkenntnissen. Als Meilenstein der Berichtsperiode benannte Flechtner die Vorlage des FOGS-Berichts (Bericht der Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich) zur umfassenden Analyse der psychiatrischen Versorgung in Sachsen-Anhalt. „In dieser sehr detaillierten Bestandsaufnahme finden sich viele Punkte, die für die zukünftigen Planungen auf Landes- und auf kommunaler Ebene von zentraler Bedeutung sein werden“, konstatierte der Ausschussvorsitzende.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) erklärte, dass nicht nur die FOGS-Studie im Sozialausschuss vorgestellt werde, sondern dass das zu novellierende PsychKG des Landes voraussichtlich am 12. November in der zweiten Befassung im Kabinett behandelt werde, sodass es ebenfalls im November im Parlament beraten werden könne. Sie drängte auf eine stärkere Vernetzung aller Akteure im psychiatrischen Bereich, auch auf kommunaler Ebene. Grimm-Benne hob die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hervor. Die Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden seien hier nun mit den nötigen Antragstellungen beschäftigt.
Arbeitsweise des Ausschusses
Eine der wichtigsten Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit sind die Besuche in den Einrichtungen der psychiatrischen Krankenversorgung und Behindertenbetreuung. In den Einrichtungen werden Gespräche mit Patienten, Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitern geführt. Die Besuchskommissionen geben ihre Erfahrungen weiter und beraten vor Ort. Die Besuchsprotokolle werden – als vertrauliches Material – den Teilnehmern zur Kenntnis gegeben. Dadurch werden die verantwortlichen Vertreter der Öffentlichkeit detailliert informiert und können entsprechende Maßnahmen zur Lösung offener Probleme veranlassen.
Zur wirksamsten Öffentlichkeitsarbeit des Ausschusses gehören die jährlichen Tätigkeitsberichte, die dem Landtag und dem Sozialministerium vorzulegen sind. Der Landtag veröffentlicht die Berichte als Drucksache. Im Sozialausschuss des Landtags wird der Auswertung der Berichte ein spezieller Tagesordnungspunkt in seinen Sitzungen gewidmet; der Psychiatrieausschuss trägt seine Erkenntnisse und Empfehlungen zur aktuellen Entwicklung der psychiatrischen Krankenversorgung vor und das Sozialministerium nimmt Stellung zum aktuellen Bericht.