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Plenarsitzung

Einsetzung des PUAs im Ausschuss zu klären

Nach der von der AfD-Fraktion initiierten Einrichtung einer Enquete-Kommission über vermeintliche Strukturen des Linksextremismus in Sachsen-Anhalt fordert dieselbe Fraktion nun mit der Unterstützung eines fraktionslosen Abgeordneten die Einsetzung eines 18. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema Linksextremismus. Gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Landesverfassung steht dies auf Antrag von einem Viertel der Abgeordneten des Landtags (derzeit 22) als Minderheitenrecht zu. Die anderen vier Fraktionen meldeten verfassungsrechtliche Bedenken für die thematische Ausrichtung/Unbegrenztheit des Ausschusses an und forderten eine verfassungsrechtliche Prüfung.

„Verharmlosung des Linksextremismus“

Die linksorientierten Parteien hielten sich eine künstliche Basis, um der AfD Paroli bieten zu können, sagte Daniel Roi (AfD). Auch komme es zur Einbeziehung von Linksextremisten, um gegen die größte Oppositionspartei AfD vorzugehen. Den linken Kräften im Landtag warf Roi eine Verharmlosung des Linksextremismus vor. Dazu zählte der AfD-Politiker auch namentlich Abgeordnete der Grünen und der SPD. Die Enquete-Kommission zum Thema Linksextremismus sei „systematisch ausgeschaltet“ worden. Aufgrund der „Blockadehaltung der Altparteien“ habe sich die AfD zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses entschlossen. Er werde erlauben, die bisher unbeantwortet gelassenen Fragen zu klären, zeigte sich Roi entschlossen.

„PUA verfassungsrechtlich klären lassen“

„Die CDU hat nicht gesagt, dass wir diesen Ausschuss ablehnen, sondern dass wir ihn in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überweisen, um ihn verfassungsrechtlich zu klären“, betonte Markus Kurze (CDU). Es gebe Zweifel an der materiellen und formellen Zulässigkeit der Einsetzung, die trotz der Überweisung in den Ausschuss noch fristgerecht (geplante Arbeitsaufnahme: August 2019) ausgeführt werden könnte. Kritik an der Arbeit in der Enquete-Kommission wies Kurze zurück. Es sei ein Armutszeugnis für die AfD, wenn diese die Kriterien des Untersuchungsausschussgesetzes nicht erfüllen könnten, fügte Siegfried Borgwardt als CDU-Fraktionsvorsitzender an.

PUA wäre klarer Rechtsmissbrauch

„Minderheitenrechte sind ein hohes Gut“, betonte Stefan Gebhardt (DIE LINKE). Aber dieser Antrag der AfD-Fraktion – für Gebhardt „ein klarer Rechtsmissbrauch“ – könne nicht mitgetragen werden. Der vorliegende Antrag beschreibe nicht einen einzigen konkreten Fall, der untersucht werden solle, er habe bis auf einen Punkt keinen Bezug zu Sachsen-Anhalt, so der Abgeordnete der Linken. Die AfD dränge lediglich darauf, zu denunzieren, zu diffamieren und zu diskreditieren.

„Antrag ist vollständig entgrenzt“

„Es geht nicht um die Frage, ob uns dieser Antrag politisch opportun erscheint“, erklärte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Es sei vielmehr nötig, dass der Antrag auf seine Verfassungskonformität geprüft werde. Es gebe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Darunter beispielsweise die Frage der Zuständigkeit des Landtags hinsichtlich der Untersuchungsinhalte. Der Antrag sei vollständig entgrenzt, so Striegel. Allein am Maßstab der Verfassung werde die Einsetzung des PUAs im Rechtsausschuss beraten.

„Bleiben Sie bei der Wahrheit“

Es sei einzig und allein das Ansinnen der AfD, zu verunsichern und einzuschüchtern, kritisierte die Fraktionsvorsitzende Dr. Katja Pähle (SPD). „Wer hinter jedem Baum einen Linksextremisten vermutet, der schreibt solche Anträge.“ Sie forderte den Abgeordneten Roi auf, in Sachen Enquete-Kommission „bei der Wahrheit zu bleiben“.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag der AfD-Fraktion in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.