Der Landtag hat am 17. Dezember 2019 die Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ in Sachsen-Anhalt beschlossen. Die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten den Gesetzentwurf zur „Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ im November erstmals in den Landtag eingebracht.
Kernpunkte des Gesetzes sind eine weitere Beitragsentlastung für Familien mit mehreren Kindern, Schulgeldfreiheit für angehende Erzieherinnen und eine intensive Ausbildung und Förderung von Fachkräften. Sachsen-Anhalt wird bis 2022 durch einen Vertrag mit dem Bundesfamilienministerium 140 Millionen Euro für die Verbesserung der Situation in den Kitas erhalten.