Der Ausschuss für Umwelt und Energie des Landtags von Sachsen-Anhalt beschäftigte sich während seiner teilweise öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 16. Oktober 2019, unter anderem mit der zukunftsfähigen Energieversorgung in Sachsen-Anhalt. Zu diesem Themenfeld gab es eine Berichterstattung durch die Landesregierung. Vorausgegangen war dem ein Antrag auf Selbstbefassung von der AfD-Fraktion.
Sachsen-Anhalt über Zielwerten des Bundes
Die ursprüngliche Frage der Antragsteller war, inwieweit die Landesregierung den Zielen hinsichtlich der Energiewende, die im Koalitionsvertrag festgehalten sind, bereits nachgekommen ist.
Die Landesregierung habe sich zur Aufgabe gemacht, die vollständige Energieversorgung mit erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt zu realisieren. Ein weiterer Ausbau derselben sei dabei unerlässlich, so Klaus Rehda, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt. Der Zielwert der Bundesregierung für die Erzeugung/Nutzung von erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2035 werde in Sachsen-Anhalt bereits heute überschritten. Vorhandene Potenziale könnten aber dennoch weiter ausgereizt werden, so Rehda. Die Schwerpunkte in Sachsen-Anhalt seien Wind an Land, Photovoltaik und Biomasse, insbesondere im zweiten Bereich könne noch sehr viel mehr getan werden.
Es bedürfe eines funktionsfähigen und dimensionierten Stromnetzes und einer verlässlichen Regelung der Abgaben (bspw. Netzentgelte) – zwei Punkte der sektorenübergreifenden Lösungsstrategien, die weiterzuentwickeln seien, erklärte der Staatssekretär. Sachsen-Anhalt sei hinsichtlich der Forschung und Entwicklung in Sachen Energiegewinnung mit seinen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sehr gut aufgestellt. Kein anderes Bundesland habe eine solche Dichte im Beschäftigungsverhältnis im Sektor der erneuerbaren Energien. Fast 25 000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze seien hier verzeichnet. Großes Potenzial für neue Jobs bestünde auch im umzustrukturierenden Braunkohletagebaugebiet.
Der Selbstbefassungsantrag wurde nach der Berichterstattung zunächst für erledigt erklärt, er kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal im Ausschuss aufgerufen werden.