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Plenarsitzung

Verwaltung effizienter und bürgerfreundlicher

15. Mär. 2018

Im September 2017 legte die Landesregierung dem Landtag ein von ihr erarbeitetes E-Government-Gesetz für Sachsen-Anhalt vor. Es wird als Organisations- und Verfahrensgesetz verstanden. Neben der Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechniken enthält es Vorgaben für die künftige Gestaltung der Arbeitsabläufe innerhalb der Landesverwaltung.

Demzufolge richtet sich der Gesetzentwurf an alle Stellen der Landesverwaltung und nur mittelbar – hinsichtlich der mit dem Gesetz intendierten Auswirkungen – an Privatpersonen. Der Gesetzentwurf war seinerzeit in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden, der am Donnerstag, 15. März 2018, eine öffentliche Anhörung dazu durchführte.

Mit dem Gesetz wird nicht nur der entsprechende Auftrag aus § 3 des Organisationsgesetzes Sachsen-Anhalt umgesetzt, sondern auch eine der zentralen Empfehlungen der früheren Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen – bürgernah und zukunftsfähig gestalten“.

Für die bessere Vernetzung in der Verwaltung: Ein eigenes E-Government-Gesetz für Sachsen-Anhalt wurde im September 2017 auf den Weg gebracht. Foto: fotolia.com

Strategische Schwerpunkte setzen

Die Intentionen des Gesetzes seien erforderlich und unabweisbar, erklärte Dr. Heiko Liebenehm für den Städte- und Gemeindebund sowie den Landkreistag Sachsen-Anhalt. Die Ausstattung mit Hard- und Software sei die Voraussetzung für den tatsächlichen Start ins digitale Zeitalter in den Kommunen. Viele von ihnen seien allerdings noch nicht entsprechend ausgerüstet. Der Gesetzgeber müsse eine strategische Schwerpunktsetzung für die Umsetzung des Gesetzes vorlegen. Er müsse dies in einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung tun, die die Digitalisierung der Verwaltung in den Fokus stelle, so Liebenehm. Einheitliche Standards zwischen den Verwaltungseinheiten seien dabei unbedingt nötig, beispielsweise auch ein zentraler Formularserver.

Nach dem EGovG ein Informationsfreiheitsgesetz

Das Land würde hinsichtlich dessen, was rechtlich möglich und nötig sei, allerdings mit diesem Entwurf „zu kurz springen“, erklärte Dr. Harald von Bose, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt. Ein ganzheitlicher und verbindlicher Ansatz sei notwendig, die Kommunen, Verwaltung und Wirtschaft müssten gleichermaßen mit dem Gesetz in die Aktivitäten einbezogen werden. Der Zusammenhang von elektronischer Aktenführung und digitaler Verwaltung für Bürger müsste hergestellt werden. Die Verbindlichkeiten für „Open Data“ und „Open Government“ würden mit dem Gesetzentwurf verfehlt. Das Landesrecht hinke der Lebenswirklichkeit ein Stück hinterher, so von Bose.

Dies gelte auch in Bezug auf Bundesregelungen, die unlängst für die Kommunen gälten, die aber in dem Gesetzentwurf nicht vorkämen. „Die Verwaltungen selbst und deren Personal müssen mit in den Blick genommen werden, es muss bei allen Beschäftigten eine E-Government-Kompetenz entwickelt werden“, forderte von Bose. Der Landesdatenschutzbeauftragte regte an, im Anschluss an das EGovG die Schaffung eines Informationsfreiheits- beziehungsweise Transparenzgesetzes im Sinne des Open-Data-Gedankens in den Blick zu nehmen.

Zusammen mit dem Bund und Europa

Ein großer Hemmschuh der Digitalisierung seien die fehlenden Fachkräfte und eine fehlende geeignete IT-Infrastruktur, konstatierte Sirko Scheffler, Geschäftsführer der brain-ssc GmbH (IT- und Mediendienstleister). Das E-Government-Gesetz solle daher auch als ein Online-Zugangsgesetz umgesetzt werden. Die digitale Entwicklung in Sachsen-Anhalt müsse eng im Zusammenhang mit dem Bund und Europa voranschreiten. „Digital vor analog“ müsse die Devise in Zukunft heißen. So bedürfe es unter anderem einer gesetzlichen Verbindlichkeit für digital gehandhabte Geschäftsprozesse.

Ein Ruck durch Sachsen-Anhalt

„Es muss ein Ruck durch Sachsen-Anhalts Verwaltungen gehen“, sagte Dr. Michael Wandersleb von der Kommunalen IT-Union e. G., denn das Land liege im deutschen Länderranking auf dem letzten Platz, wenn es um das E-Government gehe. Das Recht müsse digitaltauglich werden, Schriftform und persönliches Erscheinen müssten zur Sonderform bei der Abstimmung zwischen Verwaltung und Bürger werden, so Wandersleb. Die elektronische Akte und Nutzerkonten müssten die notwendige Rolle im Verwaltungsakt spielen – dies trüge zur Optimierung von Verwaltungsabläufen bei.

Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf

Die IT-Branche schaffe zwar in Sachsen-Anhalt sehr viele Arbeitsplätze, dies liege allerdings nicht an der Arbeitsmarktpolitik, sagte Marco Langhof vom Verband der IT- und Multimediaindustrie Sachsen-Anhalt e. V. Insbesondere die Auslagerung der Landes-IT zum Dienstleister Dataport habe zu großer Kritik seitens des Verbandes geführt. Sein Verband habe einen grundlegenden Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf gefunden. Kommunen und Gebietskörperschaften obliegt es laut Gesetzentwurf, digitale Lösungen nach Kassenlage zu finden. Dies werde die Tendenz verstärken, dass das E-Government im Land wie ein Flickenteppich daherkomme. Die großen Städte würden weniger Probleme haben als der ländliche Raum.  „Wird das Gesetz so umgesetzt,werden wir den ländlichen Raum verlieren“, so Langhof. Dies hänge auch mit den fehlenden personellen und technischen Ressourcen zusammen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport sowie die anderen mitberatenden Ausschüsse werden sich weiter mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Am Ende soll eine Beschlussempfehlung entstehen, die dem Landtag zur Abstimmung über das Gesetz vorgelegt werden soll.