Die Landesregierung hatte im August 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Polizeistrukturreform in den Landtag eingebracht. Ziel dieser Reform ist es, „zukunftsfähige polizeiliche Organisationsstrukturen zu schaffen, die es der Polizei ermöglichen, ihre Aufgaben sowohl effektiv als auch effizient zu erfüllen.“
Zu diesem Zweck sollen Polizeibehörden geschaffen werden, die sicherstellen, dass die Polizei überall im Land Sachsen-Anhalt zeitnah, lageangepasst und bürgernah ihre Aufgaben erfüllen kann. Dazu sollen vier an den Zuständigkeitsbezirken der Landgerichte ausgerichtete Polizeiinspektionen als Polizeibehörden gebildet werden. Die Polizeiinspektionen treten an die Stelle der bisherigen drei Polizeidirektionen.
Anfang Oktober 2018 hatte der Ausschuss für Inneres und Sport eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt. Nun hatte er dem Landtag unter Mitwirkung des Ausschusses für Finanzen empfohlen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Die AfD-Fraktion brachte einen Änderungsantrag ein, durch den das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr nach hinten (vom 1. Januar 2019 auf den 1. Januar 2020) verlegt werden sollte.
„Polizeistruktur aus einem Guss“
Die Umsetzung des Gesetzes schaffe die Voraussetzung für eine neue „hochmoderne Polizeistruktur aus einem Guss“, erklärte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). In jeder Ortschaft werde es polizeiliche Ansprechpartner geben, in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt bleibe ein Polizeirevier erhalten. Diverse Aufgaben würden in der neuen Polizeiinspektion „Zentrale Dienste“ gebündelt. Wenn Sachsen-Anhalt im Jahr 2026 rund 7 000 Polizeibeamte vorweisen könne, würden diese hochmodern arbeiten, bürgernah und technisch hervorragend ausgestattet sein, so Stahlknecht.
Herausforderungen aktiv begegnen
Die Umsetzung der Strukturreform sei für alle Beteiligten eine große Herausforderung, denn sie würde im laufenden Betrieb und während eines personellen und materiellen (Liegenschaften) Tiefs vorgenommen, erklärte Rüdiger Erben (SPD).
Reform um ein Jahr verschieben
Die nun umzusetzende Veränderung der Struktur der Polizei sei nicht zielführend, kritisierte Hagen Kohl (AfD). Sie komme zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt, da die Polizei den niedrigsten Personalbestand habe. Es sei sinnwidrig, die Strukturen zu vergrößern, wenn man die Stellen nicht besetzen könne. Der Änderungsantrag der AfD solle die Reform nicht verhindern, sondern der Polizei und deren Verwaltung nur mehr Zeit für Veränderungen geben, so Kohl.
„Es kommt mehr Sicherheit an“
„Wir müssen die Wandlung in der Polizeistruktur angehen“, sagte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Diese soll so gestaltet werden, dass die Polizei in die neuen Strukturen reinwachsen könne. Mit dem Aufwuchs an Polizeibeamtinnen und -beamten komme mehr Sicherheit bei den Bürgerinnen und Bürgern an, so Striegel. Die Herausforderungen seien gewaltig; es gelte, den Investitionsstau abzubauen sowie die IT in der Polizei und die Unterbringungssituation der Beamtinnen und Beamten zu verbessern.
Materielle Voraussetzungen für Umsetzung schaffen
Die Anpassung der Strukturen in der Polizei würde grundsätzlich von allen Beteiligten begrüßt, erklärte Chris Schulenburg (CDU). Zwar werde gerade die Talsohle bei der Zahl der Beamten durchschritten, aber der Einstellungskorridor sei unlängst erhöht worden, sodass am Ende der Legislaturperiode 6 400 Vollzugsbeamte im Dienst sein sollen. Eine Verschiebung der Reform sei nicht sinnvoll, so Schulenburg. Nun würden die materiellen Voraussetzungen geschaffen, um die Umsetzung der Reform in den nächsten Monaten und Jahren voranzubringen.
„Planungsfehler endlich eingesehen“
Ziel einer solchen Reform müsse die spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Polizeibeamtinnen und -beamten und die bessere Ahndung von Straftaten sein, konstatierte Henriette Quade (DIE LINKE). Die Erhöhung der Beamtenzahl sei zu begrüßen –„Lange genug hat es gedauert, bis Sie Ihren Planungsfehler eingesehen haben“, sagte Quade in Richtung Innenminister. Insbesondere der materiellen Ausstattung müsse noch große Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Im Anschluss an die Debatte wurde der Änderungsantrag der AfD-Fraktion abgelehnt. Anschließend wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Stimmen der Koalition angenommen. Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich, die AfD lehnte den Gesetzentwurf ab.