Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen, am 25. November, haben der Landesfrauenrat und der Landtag traditionell gemeinsam zu einer Gedenkstunde in den Landtag eingeladen. Seit 1981 organisieren Menschrechtsorganisationen weltweit den Gedenktag, an dem die Einhaltung der Menschenrechte gegenüber Frauen und Mädchen thematisiert wird. Im Mittelpunkt der Aktionen 2018 stand die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Landtagspräsidentin Brakebusch betonte als Schirmherrin der diesjährigen Gedenkstunde: „Nur wenn man die Probleme offen benennt und nach Lösungen ringt, können Dinge sich ändern.“ Es gelte die in unserem europäischen Kulturkreis lange errungene Selbstbestimmtheit der Frau zu schützen und zu verteidigen, so die Landtagspräsidentin weiter.
Eva von Angern, Vorsitzende des Landesfrauenrates und Landtagsabgeordnete, blickte kurz auf die Statistiken zur Gewalt gegen Frauen. Diese belegten unter anderem, dass die überwiegende Zahl der Täter deutsch sei. Dies sei aufgrund des veränderten politischen Klimas im Land wichtig zu betonen.
In Österreich würde das von der FPÖ geführte Innenministerium gerade nach und nach die finanzielle Förderung von Frauenhäuser zurückfahren. Die Vorsitzende des Landesfrauenrates warb dafür, nicht zu vergessen, dass „die Stellung der Frau ein Barometer für die Freiheit einer Gesellschaft ist“. Dort, wo Frauenrechte beschnitten werden, ginge es auch mit der Gesellschaft bergab, mahnte von Angern.
Was ist die Istanbul-Konvention?
Am 1. Februar ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft getreten. Damit verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird.
Die insgesamt 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen. Diese betreffen die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Schutz der Opfer und die Bestrafung der Personen, die gewalttätig werden. Zugleich werden die Gleichstellung von Mann und Frau und das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben gestärkt. Um die Istanbul-Konvention ratifizieren zu können, mussten die Regelungen der Konvention vollständig in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Reform des Sexualstrafrechts, das den Grundsatz "Nein heißt Nein" umsetzt, wurde die letzte noch fehlende Voraussetzung erfüllt.