Im Oktober haben die Ausschüsse im Landtag vier öffentliche Anhörungen durchgeführt. Bei einer Anhörung werden Experten, Betroffene und Interessengruppen von einem bestimmten Landtagsausschuss eingeladen. Die Abgeordneten möchten die Meinung der Experten zu einem bestimmten Thema hören. Anhörungen werden immer durchgeführt, wenn ein neues Gesetz beschlossen werden soll. Sie sind öffentlich, das heißt jeder Bürger kann bei der Sitzung dabei sein.
Polizeistrukturrefom
Im Innenausschuss haben sich Abgeordnete und Experten mit dem geplanten Gesetz zur Polizeistrukturreform beschäftigt. Mit dem Gesetz sollen Polizeieinheiten im Land so verändert werden, dass sie effektiver und effizienter arbeiten können. Zukünftig soll es vier Polizeiinspektionen im Land geben anstatt der bisherigen Polizeidirektionen.
Grundsätzlich fanden die Experten die Veränderungen nicht schlecht. Allerdings sagten viele, dass die Veränderungen viel zu schnell kommen (geplant Januar 2019). Und um die Reform auch in der Praxis umzusetzen, braucht es viel mehr Personal und moderne Technik.
Asylbewerber länger in Erstaufnahmelager
Ein anderer Gesetzentwurf betraf die Regelung, wie lange ein Asylbewerber verpflichtet werden kann, in einer Erstaufnahmeeinrichtung (Wohnheim) zu leben. Seit Sommer 2017 ist es möglich, dass Flüchtlinge bis zu 18 Monaten in Heimen bleiben müssen. Davor waren es maximal sechs Monate. Damit diese neue Regelung auch in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden kann, braucht es ein entsprechendes Landesgesetz. Genau über dieses haben die Abgeordneten im Innenausschuss beraten.
Die Meinungen waren sehr verschieden. Manche sagten, es ist nicht gut, wenn Flüchtlinge so lange im Heim bleiben, weil sie sich dann nicht in die neue Gesellschaft integrieren können. Außerdem sind Flüchtlinge schon genug psychischer Belastung ausgesetzt. Andere erklärten, auf diese Weise ist es einfacher Flüchtlinge wieder in ihre Heimatländer zurückzuschicken, wenn sie kein Recht auf Asyl erhalten. Die Landkreise sprachen sich dafür aus, nur anerkannte Flüchtlinge im Land zu verteilen.
Öffentlicher Dienst und Kinderbetreuung
Im Finanzausschuss beschäftigten sich die Abgeordneten mit einem Gesetz für mehr Mitbestimmung im öffentlichen Dienst (in Verwaltungen, Polizei, Schulen, Universitäten usw.) Dabei geht es zum Beispiel um die Rechte von Personalräten und flexiblere Arbeitsmöglichkeiten für die Angestellten.
Die vierte Anhörung fand im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration statt. Abgeordnete und Experten diskutierten über zwei Gesetzentwürfe, sie betreffen die Kinderbetreuung im Land. Es ging beispielsweise darum, wie viele Stunden Kindern in der Kita betreut werden. Und ob Eltern, die keine Arbeit haben, ihr Kind vielleicht früher abholen müssen.
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