Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat ein Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmissständen (Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – WoAufG LSA) beschlossen. Damit wird den Gemeinden nun eine gesetzliche Handlungsgrundlage gegeben, um gravierenden Wohnungsmissständen entgegenwirken zu können. So wird es zukünftig möglich sein, bei grundlegenden Mängeln des Wohnraums, erheblicher Verwahrlosung durch unterlassene Instandsetzungen oder bei Überbelegung einzuschreiten und erforderliche Maßnahmen anzuordnen.
Die Landesregierung hatte den Gesetzentwurf im April 2018 in den Landtag eingebracht. Im Sommer folgte eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, in dem der Gesetzentwurf auch Kritik einstecken musste. Am Ende der erneuten Debatte im Oktober-Plenum stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten dem Gesetzentwurf in der nun vorliegenden Fassung zu. Damit folgte der Landtag der Beschlussempfehlung des Ausschusses.