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Plenarsitzung

Natura-2000-Gebiete Thema im Ausschuss

Was haben Laubfrosch, Hirschkäfer und Zwergfledermaus gemeinsam? Sie gehören zu den mehr als 160 Tier- und Pflanzenarten in Sachsen-Anhalt von europäischer Bedeutung und unterliegen einem besonderen Schutz. Gleiches gilt für so seltene Vogelarten wie Kranich, Seeadler oder Ziegenmelker. Bereits vor mehr als 20 Jahren haben sich die Mitglieder der Europäischen Union verpflichtet, diese Tier- und Pflanzenarten entsprechend zu schützen. Seitdem entsteht schrittweise ein Netz von Naturschutzgebieten – die Natura-2000-Gebiete. 

Im Ausschuss für Umwelt und Energie hat die Landesregierung am Mittwoch, 28. Februar 2018, über den aktuellen Stand bei der rechtlichen Sicherung der Natura-2000-Gebiete berichtet. Die Berichterstattung im Landtag war öffentlich. Jürgen Barth (SPD), Vorsitzender des Umweltausschusses, freute sich, dass einige Bürger davon Gebrauch gemacht haben. Er erinnerte jedoch daran, dass die Zuhörer kein Rederecht haben. 

  • Was ist Natura 2000?

    Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz besonderer europäischer Schutzgebiete und setzt sich aus Vogelschutzgebieten und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) zusammen. 

    Der Zustand von natürlichen Lebensräumen und Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten hat sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten bedrohlich verschlechtert. Um die Lebensräume und Arten als Teil des Naturerbes der Gemeinschaft zu erhalten, wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, mit Natura 2000 ein zusammenhängendes europäisches Netz besonderer Schutzgebiete zu entwickeln.

    Das Ziel von Natura 2000 ist es, innerhalb der europäischen Union einen günstigen Erhaltungszustand von Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten zu bewahren oder wiederherzustellen. Ein Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist die Ausweisung besonderer Schutzgebiete.

    Quelle: www.natura2000-lsa.de

  • Wie ist Sachsen-Anhalt beteiligt?

    • 51 der 231 im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgelisteten Lebensraumtypen
    • über 50 Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
    • mehr als 70 der im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgelisteten Vogelarten
    • aktuell 266 FFH-Gebiete und 32 Vogelschutzgebiete
    • Natura-2000-Gebiete umfassen ca. 232.000 ha (11,3 der Landesfläche)
Trailer: „NATURa verbunden – Europäischer Naturschutz in Sachsen-Anhalt“ Youtube


Kurzer Rückblick – Was bisher geschah

Aufgrund eines drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens (eröffnet im Februar 2015) entschied sich die Landesregierung im Juli 2014 dafür, die Natura-2000-Gebiete durch eine Sammelverordnung unter Schutz zu stellen und damit die Vorgaben der FFH-Richtlinie umzusetzen. Das Landesverwaltungsamt (LVWA) erarbeitete dazu eine entsprechende „Landesverordnung über die NATURA-2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt" (N2000-LVO LSA), die im nächsten Jahr in Kraft treten soll. Die geplanten Schutzmaßnahmen haben Einfluss auf mehr als 100 Städte und Gemeinden im Land.

Bereits nach dem ersten Entwurf der Verordnung konnten sich Land- und Forstwirte, Jäger, Fischer und Angler sowie Vertreter der Landkreise, Bürgermeister und Naturschutzvereinigungen über die geplanten Schutzvorschriften informieren und am Prozess beteiligen, erklärte Gert Zender, Leiter der Abteilung Landwirtschaft und Umwelt des LVWA in seiner Präsentation im Ausschuss für Umwelt und Energie. Weitere detaillierte Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit während des Vorverfahrens lesen Sie in der Präsentation des LVWA.

Premiere für Online-Beteiligungs-Service

Im Anschluss an das Vorverfahren erfolgte dann vom 4. Oktober bis 4. Dezember 2017 ein öffentliches Beteiligungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Flächen, die nach § 23 NatSchG LSA unter besonderen Schutz gestellt werden sollen, konnten dabei ihre Meinung zu den Naturschutzplänen äußern.

Vom Vorentwurf bis zum Inkrafttreten der Landesverordnung war/ist es ein langer Weg (seit 2014). Grafik: www.natura2000-lsa.de

3 500 Stellungnahmen sind eingegangen

Im Rahmen des öffentlichen Verfahrens sei erstmals mit einem Online-Beteiligungs-Service gearbeitet worden, erklärte Gerd Zander. Außerdem wurden die Pläne schriftlich in den 114 betroffenen Einheits- und Verbandsgemeinden ausgelegt. Zander versicherte, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens alle Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen des Abwägungsprozesses berücksichtigt werden.

Dies erfolge erstmals mittels einer speziellen Abwägungsdatenbank. Dort seien im Zuge des Verfahrens  etwa 3 500 Stellungnahmen (z.B. Unterschriftenlisten von Bürgern oder Schriftsätze von Verbänden) erfasst worden. Ziel sei es, den Verordnungsentwurf bis spätestens Ende 2018 zu überarbeite und dann dem Kabinett zur Beschlussfassung vorzulegen.

Auf der interaktiven Karte des Landesverwaltungsamtes finden Sie alle geplanten Natura-2000-Gebiete (Abgrenzungen, Schutzzonen, Lebensraumtypen etc.) in Sachsen-Anhalt. Grafik: www.natura2000-lsa.de

Artensterben muss gestoppt werden

Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert erklärte: „Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist das Artensterben.“ Dies zeige, dass der Verlust von natürlichen Lebensräumen gestoppt werden müsse. Nur so könne die Artenvielfalt in Deutschland und Sachsen-Anhalt geschützt werden, so Dalbert weiter. Es sei zwingend notwendig, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ein wesentliches Element sei die Etablierung von Natura-2000-Gebieten.

Keine deutlichen wirtschaftlichen Einschnitte erwartet

Die Ministerin erinnerte zudem an das eingeleitete EU-Vertragsverletzungsverfahren,  welches weitreichende Konsequenzen haben könne. Daher müssten bis spätestens 2019 deutliche Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Vorschriften erreicht werden. Aufgrund der stärkeren Schutzvorschriften könnten zwar im Grünland-Bereich Ertragseinbußen möglich sein, räumte Ministerin Dalbert ein. Allerdings sei nicht mit „deutlichen wirtschaftlichen Einschnitten in der Landwirtschaft“ zu rechnen.

Weiterführende Informationen zu Natura-2000-Gebieten, rechtliche Hintergründe sowie vollständige Listen mit Tier- und Pflanzenarten finden Sie auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes

www.natura2000-lsa.de