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Plenarsitzung

Fußfessel als neues Mittel der Polizeiarbeit

Die Landesregierung möchte das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ändern. Konkret geht es um die Meldeauflage und das Aufenthaltsverbot. Die Meldeauflage ermöglicht es, dass sich Menschen zu bestimmten Zeiten bei der Polizei melden müssen, beispielsweise bei Fußballspielen. Mit dem Aufenthaltsverbot kann die Polizei eventuell gefährlichen Menschen verbieten, sich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort aufzuhalten.

Die Polizei braucht beide Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus, betont Innenminister Holger Stahlknecht. Damit das Aufenthaltsverbot auch überprüft werden kann, sollen Verdächtige und mögliche Täter verpflichtet werden, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Die Fraktionen von CDU und SPD unterstützten die Vorschläge des Innenministers im Landtag.

Mehr Befugnisse bedeutet nicht mehr Sicherheit 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte Zweifel: Mehr Rechte und Möglichkeiten für die Polizei bedeuten nicht automatisch mehr Sicherheit für die Bürger, sagte Sebastian Striegel (Grüne). Dennoch unterstützen sie den Vorschlag, allerdings müssen sich die Maßnahmen in der Praxis bewähren. Die elektronische Fußfessel soll zunächst für drei Jahre getestet werden.

Unschuldsvermutung geht verloren

Die neuen Methoden bei der Polizei gaukeln den Bürgern nur mehr Sicherheit vor, kritisierte Henriette Quade (DIE LINKE). Für tatsächlich mehr Sicherheit sorgt die Fußfessel keinesfalls, außerdem wird damit die Unschuldsvermutung aufgegeben. Das heißt, Menschen werden verdächtigt, obwohl sie (noch) keine Straftat begangen haben.

Abschiebehaft ist effektiver

Hagen Kohl (AfD) sagte, auch eine Fußfessel kann nicht verhindern, dass ein Mensch mit einem Auto in eine Menschenmenge rast oder jemanden mit einem Messer angreift. Stattdessen forderte er eine konsequentere Abschiebehaft von möglichen Straftätern. Das ist aus Sicht der AfD-Fraktion effektiver.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf einstimmig in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) und in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

(Dies ist ein Angebot in Einfacher Sprache.)