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Plenarsitzung

Kurtaxe, ÖPNV und Abwasserbeiträge

Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften eingebracht. Zum einen soll es Veränderungen bei den Abwasserbeiträgen geben, zum anderen bei den Regelungen für die Kurtaxe.

Das Kommunalabgabengesetz des Landes soll geändert werden, die Koalitionsfraktionen brachten einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag ein. Foto: Landtag

Änderung bei Beiträgen zu Abwasser und Kurtaxe

Im Paragraph 6 des Kommunalabgabengesetzes (Abwasserbeiträge) soll die bisher als Muss-Regelung ausgestaltete Pflicht der kommunalen Aufgabenträger zur Beitragserhebung zu einer Kann-Regelung werden und den Kommunen mehr Spielraum geben. Damit könnten Verbesserungsinvestitionen im Abwassersystem zukünftig über die Gebührenabrechnung vorgenommen werden und keine neuen Beitragserhebungen hervorrufen.

Außerdem sind in der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes Änderungen zur bisherigen Kurtaxe geplant. Zukünftig sollen nicht nur anerkannte Kur- und Erholungsorte sondern auch andere Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen einen Gästebeitrag erheben dürfen. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in die Ausschüsse für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Mehr Geld für den ÖPNV im Land

Darüber hinaus soll das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geändert werden. Die Landesregierung legte dafür dem Landtag einen Gesetzentwurf vor, wodurch es um Regelungen zur Finanzierung von Investitionen und zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs erweitert wird. Demnach stehen den Kommunen ab 2020 Kommunen 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die Summe wird ab 2021 mit 2,5 Prozent dynamisiert. Außerdem will das Land ab 2020 für den ÖPNV 31 Millionen Euro mehr zur Verfügung stellen. Damit könne die Schülerbeförderung aus Landesmitteln anstatt aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2020 in Kraft treten. 

Nach der ersten Debatte im Landtag wurde der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Landesentwickung und Verkehr (federführend) sowie in die Ausschüsse für Finanzen, für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, für Arbeit, Soziales und Integration und für Bildung und Kultur (mitberatend) überwiesen.