Der 51. Verkehrsgerichtstag plädierte bereits 2013 dafür, den Zeitraum für das begleitete Fahren auszuweiten, um den Erfahrungshorizont der Fahranfänger vor Ablauf der Begleitphase zu verbessern. Daher soll sich die Landesregierung gegenüber dem Bundesverkehrsministerium für die Durchführung eines Modellversuchs für das „Begleitete Fahren ab 16“ mit einer Evaluierung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen einsetzen, sobald die hierfür notwendigen Voraussetzungen seitens der Europäischen Union geschaffen worden sind. Alleiniges Pkw-Fahren soll weiterhin erst ab 18 Jahren erlaubt sein, auch an der separaten praktischen Ausbildung für den Mopedführerschein werde festgehalten.
Bis zu 30 Prozent weniger Unfälle
Der Antrag beinhalte drei konkrete Ziele, zeigte Hardy Peter Güssau (CDU) auf: Mehr Verkehrssicherheit, weniger Unfälle, Verletzte und Tote sowie mehr Kompetenzen für Fahranfänger. Studien zufolge würden Fahranfänger, die zuvor begleitet gefahren waren, 20 bis 30 Prozent weniger Unfälle verursachen als Fahranfänger ohne diese Übungspraxis. Mitunter trügen Jugendliche schon viel Verantwortung im Straßenverkehr. So könnten sie beispielsweise mit einem entsprechenden Führerschein schon schwere Landwirtschaftsmaschinen führen.
Die bundesweite Einführung des begleiteten Fahrens mit 17 habe zu einer spürbaren Verbesserung der Verkehrssicherheit geführt. Nun solle sich den Bemühungen der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Rheinland-Pfalz zur Umsetzung eines Modellversuchs zum Begleiteten Fahren ab 16 angeschlossen werden, warb Güssau.
„Kann nur von Vorteil sein“
Die Erweiterung des begleiteten Fahrens sehe die AfD positiv, betonte Matthias Büttner (AfD). Seit Oktober 2005 sei das begleitete Fahren möglich. Auslöser sei die hohe Zahl von Unfallbeteiligten bei den Fahranfängern gewesen. Wenn in der Landwirtschaft Jugendliche mit der Führerscheinklasse T ohne Begleitung schwere Traktoren fahren dürften, könne auch der mäßigende Einfluss einer Begleitung im Pkw nur von Vorteil sein, so Büttner.
Sicherheit im Verkehr gewinnen
Es gebe schon zu viele Verkehrstote in Deutschland, konstatierte Dr. Falko Grube (SPD). Ziel der Koalition sei es, die „Vision 0“ zu verfolgen – also alles dafür zu tun, dass es keine Verkehrstoten mehr gebe. Ein Baustein dafür sei der vorgelegte Antrag. Sachsen-Anhalt soll das begleitete Fahren mit 16 einführen: „Es macht frappierend viel Sinn“, sagte Grube. Denn jede Minute, die junge Fahrer/innen mit erfahrenen Pkw-Führern verbrächten, helfe Sicherheit im Verkehr zu gewinnen. In einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt sei es zudem von Vorteil, frühzeitig mobil zu sein.
„Nur wenige kommen in den Genuss“
Die Linken würden den Antrag begrüßen und ihm auch zustimmen, sagte Doreen Hildebrandt (DIE LINKE), allerdings könne noch mehr Verkehrssicherheit erzielt werden, wenn es einen gutausgebauten ÖPNV und sicherere Radwege gäbe. Statistiken belegten nämlich, dass die meisten Unfallopfer Pkw-Fahrer bzw. Pkw-Mitfahrer seien. Aus sozialer, ökologischer und ökonomischer Sicht ändere sich am Ist-Zustand aber nicht viel, so Hildebrandt. Es kämen wahrscheinlich nur wenige Jugendliche in den Genuss des begleiteten Fahrens ab 16.
Mehr Tempo-30-Zonen, mehr ÖPNV
Für einen Erfolg der „Vision 0“ seien Anstrengungen aller Beteiligten nötig, erklärte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Statistiken belegten, dass es 28,5 Prozent weniger Verkehrsunfälle gebe, wenn die Fahranfänger zuvor begleitet gefahren seien. „Ein zusätzliches Jahr wird diese Zahl noch weiter verringern.“ Lüddemann warb für mehr Tempo-30-Zonen, denn Verkehrsberuhigung führe zur Verringerung von Unfällen. Zudem sprach sie sich für die Erhöhung des Fuß- und Radverkehrs und des ÖPNVs sowie für den elektronischen Abbiegeassistenten für Lkws aus.
Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag der Koalition mit einer Gegenstimme angenommen.