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Plenarsitzung

„Friederike“ und die furchtbaren Folgen

Besonders in den Regionen Harz und Anhalt erreichten die Orkanböen von „Friederike“ (18. Januar 2018) erhebliche Stärken. Neben den Schäden im urbanen und öffentlichen Raum sind in den Wäldern des Landes schwere Schäden zu verzeichnen. Für den Gesamtwald werden nach einer ersten Einschätzung circa 2,5 Millionen Festmeter veranschlagt. Die Schäden im Wald konzentrieren sich im Wesentlichen auf Einzelwürfe und Einzelbrüche. Damit kann von einem Gesamt-Schadholzanfall im Land Sachsen-Anhalt ausgegangen werden, der in der Größenordnung eines Gesamtjahreseinschlags des Landes liegt.

Deshalb sollte die Landesregierung im Mai 2018 per Antrag der Fraktion DIE LINKE aufgefordert werden, eine zügige und sorgfältige Aufarbeitung der Schäden in den betroffenen Wäldern mit ausreichend personeller, finanzieller und materieller Ausstattung vorzunehmen. Die Koalitionsfraktionen hatten einen Alternativantrag eingebracht. Nach eingehender Beratung hatte der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dem Landtag eine einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung vorgelegt, die auch im Plenum eine Mehrheit gefunden hat.

Aufgaben an die Landesregierung

Durch diese wird nun die Landesregierung gebeten, die Waldbesitzer aller Eigentumsarten bei der Bewältigung der Sturmschäden finanziell zu unterstützen. Bei der Ermittlung des Personalbedarfs für die Forstverwaltung soll künftig die Zunahme von Schäden durch Extremwetterereignisse angemessen berücksichtigt werden.

Die Forstwirtschaft soll bei der Handhabung der Herausforderungen durch den Klimawandel, die Zunahme von Schäden durch Extremwetterereignisse sowie von Schädlingen vorausschauend unterstützt werden. Gegebenenfalls sollen umgehend Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung ergriffen werden. Außerdem müsse der Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Schutzgebieten geprüft werden.

Schädlingsbekämpfung effizient gestalten

Das vorhandene Schädlingsmonitoring in den betroffenen Gebieten sei zu verstärken und zu verdichten. Bekämpfungsmaßnahmen von holzbrütenden Borkenkäfern sollen prioritär sein, das heißt, dort, wo ein Befall durch Borkenkäfer erfolgt ist, soll die Unterstützung bei der integrierten Bekämpfung unmittelbar und ohne bürokratischen Aufwand (von den betroffenen Landkreisen) angefordert und genehmigt werden. Dies betreffe insbesondere Schutzgebiete, in denen eine Behandlung des Holzes mit Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt sei.

Die Landesregierung hat zudem die Aufgabe erhalten, zum aktuellen Sachstand im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu berichten. Dabei soll sie insbesondere darlegen, was zur Beseitigung der Schäden bisher getan worden sei und welche Maßnahmen noch geplant seien. Der genannte Ausschuss kommt noch ein weiteres Mal zum Zuge: Die Landesregierung soll hier nämlich noch einmal detailliert erläutern, wie sie die aus den Schadereignissen der letzten Jahre gezogenen Erkenntnisse in die zukünftigen Strategien des Landes einfließen lassen will.