Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung beschlossen. Ein Aspekt: Gefährder können zukünftig per Fußfessel überwacht werden.
Meldeauflage, Aufenthaltsverbot und Fußfessel
Mit dem Gesetz sollen unter anderem zwei polizeiliche Instrumente weiterentwickelt werden: die sogenannte Meldeauflage soll eine ausdrücklich geregelte polizeiliche Standardmaßnahme werden. Im Gesetzestext steht dazu: „Die Polizei kann gegenüber einer Person schriftlich anordnen, sich an bestimmten Tagen zu bestimmten Zeiten bei einer bestimmten Polizeidienststelle zu melden (Meldeauflage), wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person eine Straftat begehen wird und die Meldeauflage zur vorbeugenden Bekämpfung dieser Straftat erforderlich ist.“
Außerdem kann die Polizei ein Aufenthaltsverbot zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten im Hinblick auf terroristische Straftaten aussprechen. Das Aufenthaltsverbot kann zukünftig probeweise durch das Landeskriminalamt mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden, sofern es Anzeichen gibt, dass die betroffene Person dem Aufenthaltsverbot zuwiderhandeln wird.
Datenschützer und Polizeigewerkschaft skeptisch
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt hatte im Vorfeld erklärt, dass er die elektronische Aufenthaltsermittlung mittels sogenannter Fußfessel nicht für erforderlich halte. Zudem bezweifelt er, ob die Maßnahme geeignet sei, da die betroffene Person trotz Fußfessel weiterhin potenziell gefährdete Ort aufsuchen könnte. Gleichzeitig stelle die Maßnahme einen erheblichen Eingriff in die Lebensumstände der Person dar.
Auch die Gewerkschaft der Polizei in Sachsen-Anhalt und der Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft sehen die Einführung der elektronischen Fußfessel kritisch und halten sie allein nicht für ein probates Mittel, um einer terroristischen Gefahr zu begegnen.
Während der zweiten Beratung in Parlament verzichteten einige Abgeordnete und Innenminister Stahlknecht auf ihre Redebeiträge. Am Ende stimmte die Mehrheit der Abgeordneten dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu.