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Plenarsitzung

Digitalisierung zum Wohle des Menschen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose hat am Dienstag, 25. September 2018,  seinen XIII. und XIV. Tätigkeitsbericht an Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch übergeben. Die Berichte – als Gesamtbericht zusammengefasst – sind die letzten nach alter Rechtslage. Nach der Entscheidung des Landesgesetzgebers nimmt der Landesbeauftragte die neuen Aufgaben gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) seit 6. Mai 2018 wahr. Die Folgeberichte werden auf der neuen Rechtsgrundlage der DS-GVO zukünftig jährlich erstellt.

Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch nahm den aktuellen Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Harald von Bose, in Empfang. Foto: Stefan Müller

Der XIII. Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum vom 1. April 2015 bis 31. März 2017, der XIV. Tätigkeitsbericht den vom 1. April 2017 bis 5. Mai 2018. Der Text für diesen Gesamtzeitraum liegt auch als Landtagsdrucksache 7/3361 vor.

Alles im Vorzeichen der DS-GVO

Der genannte Gesamtzeitraum sei in besonderer Weise und in großem Umfang durch die Vorbereitung auf das neue seit Mai 2018 geltende europäische Recht geprägt gewesen, betonte von Bose. Als Landesbeauftragter habe er vielfältig als Berater für die Landesregierung, für Behörden, Unternehmen und Vereine, aber auch für die Menschen als Einzelne im Land an der Einführung mitgewirkt. „Die Herausforderungen des neuen Rechts betrafen sowohl rechtspolitische Fragestellungen als auch rechtspraktische Anwendungsaspekte“, so der Datenschützer. Insbesondere bei Themen aus dem Bereich der Wirtschaft werden im Bericht auch Hinweise auf die neue Rechtslage nach DS-GVO gegeben.

Aufgabenzuwachs im Datenschutz

Die Behörde des Landesbeauftragten sei durch den Aufgabenzuwachs weiterhin stark beansprucht. Die erforderliche Personalausstattung bleibe dahinter zurück, bemängelte von Bose. Der Landesbeauftragte hat gemäß den europäischen Vorgaben sowohl Sensibilisierungs- und Beratungsaufgaben als auch Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse. „Das neue Recht ist Auftrag und Chance zugleich.“ Die Institution des Landesdatenschutzbeauftragten ist fortan selbstständig und losgelöst vom Landtag, wo sie bis zuletzt angesiedelt war.

Dass Datenschutz auch Aufwand beinhalten könne, sei unvermeidlich. Jedoch könnten zum Beispiel eine Bestandsanalyse der Datenverarbeitungen im Unternehmen und die Beachtung des Grundsatzes der Datenminimierung in vielen Bereichen zu Entlastungen und auch Wettbewerbsvorteilen führen. „Ein kluger Datenschutz schafft auch Vertrauen gegenüber dem Kunden und Verbraucher.“

Schwerpunkte im Berichtszeitraum

Schwerpunkte der Beratungstätigkeiten der Behörde des Landesbeauftragten betrafen im Berichtszeitraum – neben den europarechtlichen Auswirkungen – unter anderem Novellen des Landespolizeigesetzes und die Errichtung des gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums für polizeiliche Telekommunikationsüberwachung, das Schulgesetz und das Bildungsmanagementsystem, den Gesetzentwurf zum Klinischen Landeskrebsregister sowie Prüfvorgänge im Bereich von Webshops bei Apotheken und der Videoüberwachung in Bäckereien.

Neben den Aufgaben als Aufsichtsbehörde nach europäischem Recht begleitete der Landesbeauftragte auch die Entwicklungen und Vorhaben im Bereich der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, etwa bei der Schulbildung. Die Vermittlung von Medienkompetenz sei hierbei Daueraufgabe und wurde vom Landesbeauftragten erneut angemahnt.

Digitalisierung ein dienendes Mittel

„Menschenwürde und informationelle Selbstbestimmung bleiben zentrale Maßstäbe im digitalen Zeitalter“, erklärte der Landesbeauftragte. Datenschutz stelle hier kein Hindernis für die Digitalisierung dar, sondern sei vielmehr wesentliche Voraussetzung für deren Gelingen. „Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern dienendes Mittel zum Wohle des Menschen. Dabei kommt einem Datenschutz durch Technikgestaltung, Datenschutzfolgenabschätzungen und Verschlüsselungskonzepten besondere Bedeutung zu.“

Die Landesverwaltung sei noch nicht digital modern aufgestellt, schätzte von Bose ein. Der Landesbeauftragte fordert daher: „Sachsen-Anhalt braucht schnell eine aktuelle E-Government-Strategie. Der Entwurf des E-Government-Gesetzes bedarf der Anpassung im Hinblick auf mehr Ganzheitlichkeit und Verbindlichkeit. So ist die kommunale Ebene zwingend einzubeziehen. Ein ganzheitlicher Ansatz nützt auch dem Datenschutz, etwa mittels entsprechender Standards.“

Als Fazit des Berichts stellt der Landesbeauftragte fest: „Eine starke unabhängige Aufsichtsbehörde ist Garant und Impulsgeber für einen wirksamen Datenschutz im Ausgleich unterschiedlicher Interessen bei der Fortentwicklung der digitalen Gesellschaft.“