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Plenarsitzung

„Demokratieerklärung“ von Vereinen gefordert

19. Dez. 2018

Die Landesregierung sollte auf Antrag der AfD-Fraktion aufgefordert werden, von politisch motivierten Initiativen, Vereinen oder sonstigen Akteuren gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus, die Fördermittel des Landes aus Steuergeldern erhalten, die Unterzeichnung einer „Demokratieerklärung“ zu verlangen, wie sie bis zum Jahr 2011 vorgeschrieben gewesen sei. Erst nach Unterzeichnung einer solchen Erklärung solle eine finanzielle oder sächliche Förderleistungen erfolgen dürfen. 

Keine Förderung von politischen Initiativen ohne Bekenntnis zu Landesverfassung und Grundgesetz – das forderte die AfD-Fraktion in einem Antrag.

Hier zu sehen die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt von 1992. Foto: Archiv des Landtags

Keine Steuergelder für Extremisten

Der Linksextremismus treibe ganz schöne Blüten in Sachsen-Anhalt, zeigte sich André Poggenburg (AfD) überzeugt. Als Beispiel nannte er die Arbeit des Vereins Miteinander e.V. und dessen Vorsitzenden. Der Verein würde sich deutlich gegen rechts wenden und mit dem Linksextremismus verbünden; er stecke tief im „roten linksextremistischen Sumpf“ und sollte daher nicht mit Steuermitteln finanziert werden. Poggenburg sprach sich für eine „Demokratieerklärung“ aller Vereine aus, bevor sie öffentliche Gelder bekämen.

Ministerin verweist auf Förderkriterien

Arbeits- und Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) erklärte: „Demokratie verlangt Bewusstsein, Engagement und Haltung.“ Die Förderung von Projekten richte sich nach eindeutigen Kriterien, dies habe die Landesregierung der AfD-Fraktion bereits in mehreren Antworten auf Kleine Anfragen mitgeteilt. Es sei natürlich selbstverständlich, dass keine Steuergelder an extremistische Organisationen fließen dürften. Durch die strengen Förderungsrichtlinien sei dies sichergestellt, weiteren Handlungsbedarf sah die Ministerin nicht.

Grüne und Linke gegen Extremismusklausel

„Die Extremisklausel ist tot!“, sagte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), da sie Menschen und Organisationen unter Generalverdacht stelle. Die Extremismusklausel sei zudem politisch falsch, weil es in der Demokratie keinen Bekenntniszwang geben dürfe. Den Antragstellern würde es gar nicht um eine Zivilgesellschaft gehen, die sich für demokratische Werte einsetze. Stattdessen sei der Antrag eine Fortsetzung der „Diffamierungskampagne gegen den Verein Miteinander“, meinte der Grünen-Abgeordnete.

Henriette Quade (DIE LINKE) unterstrich, es handle sich bei dem Antrag um ein „Aufwärmen der Debatte um die Extremismusklausel“. Diese sei zu recht 2014 abgeschafft worden und es gebe keinen Grund über eine Wiedereinführung zu debattieren. Durch eine solche Klausel entstehe eine „Verdachtskultur gegen Engagierte“, die zu potentiellen Extremisten gemacht würden. Dies lehnt ihre Fraktion entschieden ab.

CDU für Überweisung in den Ausschuss

„Mit öffentlichen Mitteln darf unter keinen Umständen die Arbeit von Extremisten gefördert werden, egal ob von links, rechts oder religiös motiviert“, konstatierte Tobias Krull (CDU). Dafür stehe seine Fraktion ohne Wenn und Aber. Krull vermutete, das wahre Ziel der AfD-Fraktion sei es, vermeintliche politische Gegner zu schwächen. Dennoch plädierte er für die Überweisung des Antrags in den zuständigen Ausschuss.

Andreas Steppuhn (SPD) sagte, da es in Sachsen-Anhalt keine extremistischen Vereine gibt, die von Steuergeldern finanziert würden, habe sich der Antrag eigentlich schon erübrigt. Ähnlich wie Ministerin Grimm-Benne verwies der SPD-Abgeordnete auf die bestehenden Förderrichtlinien.

Enquete-Kommission zeige Notwendigkeit des Antrags

Mario Lehmann (AfD) appellierte an die CDU-Fraktion, es reiche nicht, sich immer nur verbal zu bekennen, sondern sie müssten endlich handeln. Die AfD-Fraktion beantrage lediglich, keine Vereine zu fördern, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, nicht mehr und nicht weniger. Die Arbeit der Enquete-Kommission Linksextremismus im Landtag beweise zudem, dass der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion dringend nötig sei.

Am Ende der Debatte wurde der Antrag in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) und in den Ausschuss für Bildung und Kultur (mitberatend) überwiesen.