Jährlich würden in Deutschland etwa 120 000 Menschen an den Folgen von Alkohol und 15 000 Menschen an den Folgen des Rauchens sterben – beides sei jedoch legal. Die Legalisierung von Cannabis sei längst überfällig, forderte die Fraktion DIE LINKE in einen Antrag. Aufklärung und Prävention wären besser und zielführender als Strafverfolgung.
Außerdem fordert die Fraktion DIE LINKE, die Strafverfolgungsfreigrenze in Sachsen-Anhalt auf 30 Gramm Cannabisbesitz anzuheben. Eine staatlich kontrollierte Freigabe von Cannabis schütze Konsumenten deutlich besser als ein Verbot, da dem organisierten Verbrechen damit die Kontrolle über den Markt entzogen werde. Das häufig wiederkehrende Argument „Cannabis kann nicht legalisiert werden, weil es verboten ist“, sei ein äußerst dünnes und irrationales.
Cannabis nur zu medizinischen Zwecken
Die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration betonte, Cannabis sollte ausschließlich zu medizinischen Zwecken genutzt werden und verwies auf die geltende Bundesregelung. Die Erhöhung der Strafverfolgungsfreigrenze finde ebenfalls keine Zustimmung bei der Landesregierung.
Dem schlossen sich die Fraktionen von CDU und SPD im Wesentlichen an. Insbesondere bei Jugendlichen könnte der Konsum von Cannabis schädlich sein und zu Psychosen führen. Allerdings räumten sie ein, dass auch der Zigaretten- und Alkoholmissbrauch noch besser präventiv bekämpft werden müsste. Beide Fraktionen äußerten Zweifel, ob eine vollständige Legalisierung von Cannabis dazu führen würde, den illegalen Handel einzuschränken.
Grüne für zertifizierte Verkaufsstellen
Anders als ihre Koalitionspartner sehen die Grünen „keinerlei Grundlage, erwachsenen Menschen ihr Recht auf einen Feierabendjoint zu verbieten“. Sie plädieren für zertifizierte Verkaufsstellen für Cannabis unter staatlicher Regulierung und die Möglichkeit legalen Wirtschaftens.
„Haschisch steht für Leistungsscheu und die Flucht aus der Wirklichkeit“, erklärte die AfD-Fraktion. Zwar seien die gesundheitsschädlichen Folgen beim Konsum von Cannabis geringer als bei Alkohol oder Zigaretten, die geistigen Schädigungen seien jedoch enorm. Deshalb lehne die AfD-Fraktion den Antrag eindeutig ab.
Am Ende der Debatte wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) und den Ausschuss für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.