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Plenarsitzung

Blindengeld soll erhöht werden auf 360 Euro

Mit dem Gesetzespaket der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen insgesamt vier Gesetze verändert werden. Zum einen wollen die Koalitionsfraktionen dafür sorgen, mehr Fachkräfte für Suchtberatungs- sowie Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsstellen zu gewinnen. Zum anderen soll das Blindengeld von 320 auf 360 Euro erhöht werden. Das Gehörlosengeld soll von 41 auf 52 Euro ansteigen.

In Sachsen-Anhalt leben fast 30 000 Menschen mit Sehbehinderungen, die auf Hilfsmittel und Unterstützung angewiesen sind sowie 1300 Gehörlose. Foto: DBSV/A.Friese

Dr. Verena Späthe (SPD) räumte indirekt ein, dass die Kürzung des Blinden- und Gehörlosengeldes 2013 ein Fehler gewesen sei. Dies solle nun revidiert werden, indem das Geld ab 1. Januar 2019 von 320 Euro auf 360 Euro angehoben und jährlich dynamisiert wird. Durch die tariflichen Anpassungen im Familien- und Beratungsstellenfördergesetz würden die landesseitigen Ausgaben um 108.900 Euro auf 3.739.300 Euro steigen.

Gute Arbeit im sozialen Bereich hätte auch ein Recht auf gute Bezahlung, sagte Späthe. Daher solle auch der Mittelansatz der Kinder- und Jugendhilfe um 178.000 Euro auf 7.570.000 Euro angepasst werden. Der vierte Punkt des Gesetzespaketes beschäftige sich mit einer Änderung der Insolvenzordnung und diene der Klarstellung und Vereinfachung. 

  • Wie viel Geld erhalten Betroffene in anderen Bundesländern?

    Obwohl die Mehraufwendungen eines blinden- oder sehbehinderten Menschen überall in Deutschland gleich sind, erhalten Betroffene unterschiedlich hohe finanzielle Hilfen. Während blinde Menschen in Bayern monatlich 590 €, in Berlin 555 € und in Mecklenburg-Vorpommern 430 € erhalten sind es in Sachsen-Anhalt seit einer Kürzung im Jahr 2014 nur 320 Euro, erklärt der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt (BSVSA).

  • Wie viele Betroffene gibt es in Sachsen-Anhalt?

    In Sachsen-Anhalt leben nach den Maßstäben der Weltgesundheitsorganisation mehr als 30 000 Menschen mit Sehbehinderungen, darunter fast 3 000 Blinde und rund 2 000 hochgradig Sehbehinderte. Etwa 1 300 Menschen sind gehörlos. Die wichtigsten Ursachen von Blindheit und Sehbehinderung sind die altersbedingte Makuladegeneration (AMD), Diabetes und der „Grüne Star" (Glaukom). Quelle: BSVSA

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärte im Namen der erkrankten Arbeits- und Sozialministerin Petra Grimm-Benne: „Die Landesregierung begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich.“ Damit könnten Inklusion und Teilhabe verbessert und der Leitgedanke „Gute Arbeit“ untermauert werden. Zudem werde es seit Jahren schwieriger gut ausgebildete Fachkräfte im sozialen Bereich zu finden. Dem könne mit den geplanten tariflichen Anpassungen entgegengesteuert werden.

AfD kritisiert Erhöhung als zu gering

Der vorliegende Gesetzentwurf und der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE gehe der AfD-Fraktion nicht weit genug, kritisierte Daniel Rausch (AfD). Da die SPD und die CDU die Absenkung vor vier Jahren selbst beschlossen haben, nehmen man insbesondere der SPD das „Geschwafel von sozialer Gerechtigkeit“ nicht mehr ab. Mit der jetzigen Erhöhung liege Sachsen-Anhalt bundesweit nicht – wie behauptet – im Mittelfeld, sondern im unteren Drittel. Rausch regte an, dass vielleicht grundsätzlich darüber nachgedacht wird, dass Blinden- und Gehörlosengeld bundesweit zu vereinheitlichen.

Mit dem Blinden- und Gehörlosengeld soll der Mehraufwand der Betroffenen ersetzt werden, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, erklärte Tobias Krull (CDU). Mit den tariflichen Anpassungen wollen die Koalitionsfraktionen ihrem Anspruch „Gute Arbeit – guter Lohn“ gerecht werden.

Linke will 400 Euro Blindengeld

Die Fraktion DIE LINKE begrüßte, dass mehr Geld in die sozialen Berufe und Beratungsstellen fließen und zukünftig eine tarifliche Bezahlung möglich sein soll.  Die Erhöhung des Blinden- und Gehörlosengeldes geht der Fraktion DIE LINKE jedoch nicht weit genug, sagte Eva von Angern. Der Änderungsantrag ihrer Fraktion sieht daher eine Erhöhung auf 400 Euro vor.

Cornelia Lüddemann (Grüne) betonte, „die Gesetzesänderungen seien dringend nötig und geboten“. Neben der „Pflichtübung der Tarifanpassung“ solle endlich das Blinden- und Gehörlosengeld erhöht und damit ein Fehler der letzten Landesregierung korrigiert werden. Lüddemann sei sich bewusst, dass dies natürlich nur ein erster Schritt sein könne.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen sowie der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurden in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie Finanzen (beratend) überwiesen.