Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat mit großer Mehrheit einen Antrag der AfD-Fraktion zur Altersfeststellung bei minderjährigen Ausländern abgelehnt. Laut Antrag sollte die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Sozialgesetzbuchs VIII auf den Weg bringen: Demnach haben im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme einer ausländischen Person die Jugendämter zur Feststellung des Alters „regelmäßig eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen“. Die Jugendämter in Sachsen-Anhalt sollten auf Wunsch der AfD-Fraktion entsprechend angewiesen werden.
Es könne nicht sein, dass die Jugendämter das Alter einfach schätzten, so die AfD-Fraktion. In Österreich sei bei Zweifeln am Alter der geflüchteten Jugendlichen eine rechtliche Röntgenuntersuchung der Knochen gesetzlich vorgeschrieben. Zudem koste ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (UMF) die Steuerzahler monatlich etwa 5 200 Euro, bei rund 1 000 UMFs komme man auf 5,2 Millionen Euro. Deshalb sollte eine medizinische Untersuchung standardmäßig eingeführt werden.
Die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Petra Grimm-Benne (SPD), erinnerte daran, dass bis zum Inkrafttreten neuer bundesrechtlicher Regelungen die derzeitige Regelung nach §§ 42a, 42 SGB VIII gültig sei. Zudem weise die Knochen-Röntgenmethode große Abweichungen auf und könnte nur ein ungefähres Alter feststellen.
Die Bundesärztekammer habe sich immer gegen eine derartige Altersfeststellung ausgesprochen und jeder Beteiligung von Ärzten eine Absage erteilt. Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE schlossen sich im Wesentlichen dieser Meinung an. Der Landtag habe sich zudem der humanitären Aufgabe verschrieben, schützenswerte Kinder und Jugendliche aufzunehmen und sie durch die Jugendhilfe zu unterstützen.
Die CDU-Fraktion sah die Situation etwas anders. Wer sich als UMF in Deutschland registrieren lasse und dabei bewusst unwahre Angaben mache, der verwirke jedes Recht, von diesem Sozialstaat zu profitieren und auf seine Kosten zu leben. Die CDU-Fraktion befürworte das „Hamburger Modell“, denn dort läge bei Zweifeln am Alter das Beweisrecht bei den Flüchtlingen.
Am Ende der Debatte wurde der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt.