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Plenarsitzung

Abwasserverbände werden untersucht

Auf Antrag mehrerer AfD-Abgeordneter (22) hat der Landtag die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) beschlossen. Er soll die Vorgänge rund um die Finanzderivatgeschäfte einiger Abwasserzweckverbände zwischen 25. Mai 1998 und 31. Dezember 2017 untersuchen. Ziel ist es, zu ermitteln, „welcher absolute Verlust je Zweckverband realisiert wurde, und welche Auswirkungen dieser auf die Gebühren der Zweckverbände hatte“.

Fröhlich an die Arbeit, aber bei den Abwasserzweckverbänden gibt es Ungereimtheiten. Foto: fotolia.com

Der Landesrechnungshof hatte vor kurzem festgestellt, dass Abwasserzweckverbände sich an hochriskanten und teilweise verbotenen Zinswetten (Derivatgeschäfte) beteiligt haben. Dabei haben sie Verluste in Millionenhöhe gemacht. Noch ist unklar, ob Bürger höhere Gebühren zahlen mussten, um die Verluste auszugleichen.

Der Landtag ist verpflichtet einen PUA einzusetzen, wenn mindestens ein Viertel der Abgeordneten einen solchen beantragen. Für Oppositionsfraktionen ist dieses Minderheitenrecht von besonderer Bedeutung, um Missstände in der Regierungsarbeit aufzudecken. Als Vorsitzende für den 17. PUA hat der Landtag Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) bestätigt, den stellvertretenden Vorsitz übernimmt Dr. Andreas Schmidt (SPD).