Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, das Bundesteilhabegesetz im Sinne der Menschen mit Behinderung umzusetzen, also Mitbestimmung zu garantieren und Selbstbestimmung zu fördern. Zentrales Element soll dabei ab 2018 ein „Budget für Arbeit“ sein. Außerdem wird die Landesregierung mit einem Antrag gebeten, dass Verbände der Menschen mit Behinderung bei der Erstellung des Landesrahmenvertrags beteiligt und regelmäßig im zuständigen Ausschuss über Fortschritte berichtet wird.
Keine Mehrkosten im Vergleich zu Werkstatt
Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärte, es sei dringend geboten, die Selbsthilfe im Land am Umsetzungsprozess des Bundeteilhabegesetzes (BTHG) teilhaben zu lassen. Daneben sollten Schulungen für Frauenbeauftragte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung durchgeführt und kontrolliert werden.
Die Erfahrungen mit dem „Budget für Arbeit“ (BFA) in anderen Bundesländern zeigten, dass es möglich ist, Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen. Für Betroffene bedeute dies: „Mehr Selbstbestimmung, mehr Eigenverantwortung, mehr Wertschätzung und mehr Einkommen“, so die Grünen-Abgeordnete. Mittels eines Zuschusses zum Arbeitslohn sollen mit dem BFA mögliche Minderleistungen ausgeglichen werden. Damit ergäben sich im Vergleich zu einer Werkstattplatz keine signifikanten Mehrkosten.
Beteiligung der Arbeitgeber entscheidend für Gelingen
Ab 2018 soll das BFA eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Alternative zur Werkstattarbeit unterstützen, resümierte Arbeits- und Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Entscheidend werde sein, ob der allgemeine Arbeitsmarkt bereit sei, Menschen mit Behinderung einzustellen und zu unterstützen. Dies hänge nicht nur von finanziellen Aspekten ab, sondern auch von der Einstellung der Arbeitgeber. Grimm-Benne versicherte, dass sie – wie im Antrag gefordert – im zuständigen Ausschuss regelmäßig über die Beratung der Länder zur Evidenzbeobachtung und zum Erfahrungsaustausch (§ 94 Abs. 5 SGB IX) zu berichten.
Oliver Kirchner (AfD) erklärte, das „Budget für Arbeit“ werde von der AfD-Fraktion begrüßt, ebenso eine garantierte Mit- und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Dem Motto „Nichts über uns, nichts ohne uns“ werde die Landesregierung sicher Folge leisten.
Landesebene muss BTHG mit Leben füllen
Das BTHG werde von allen Akteuren als wichtiges und richtiges Maßnahmenpaket beurteilt, stellte Tobias Krull (CDU) fest. Es sei bereits mehrfach Thema im Landtag gewesen, da es auch auf Landesebene mit Leben gefüllt werden müsste. Das BFA betrachte seine Fraktion als sinnvolle Ergänzung zu den Integrationsbetrieben. Im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sieht Krull lediglich „Selbstverständlichkeiten“, die nicht extra beschlossen werden müssten.
Linke wollen mehr Beteiligung im Ausschuss
Dagmar Zoschke (DIE LINKE) hält den Antrag der Koalitionsfraktionen grundsätzlich für sinnvoll, bei einzelnen Detailfragen hatte sie jedoch Anmerkungen. So müsste beispielsweise geprüft werden, welche Verbände in der AG Strukturentwicklung beteiligt würden. Zudem sollte der zuständige Ausschuss bei der Erarbeitung des Landesrahmenvertrags frühzeitig einbezogen und nicht nur im Nachhinein informiert werden, so der Tenor des von ihrer Fraktion eingebrachten Änderungsantrag. Besonders wichtig erschien Zoschke darüber hinaus die Sensibilisierung der Frauenbeauftragten für Gewalt gegen Mädchen mit Behinderungen in Werkstätten und Wohnheimen.
Thema ist in der Wirtschaft angekommen
Menschen mit Behinderungen wollten selbstbestimmt leben und eigenes Geld verdienen, sagte Dr. Verena Späthe (SPD). Ihrer Ansicht nach müsste noch besser informiert werden, dass Arbeitgeber mit dem BFA einen finanziellen Ausgleich für mögliche Minderleistungen erhielten. Behindertenverbände und Betroffene setzten große Hoffnungen in dieses neue Instrument. Die SPD-Abgeordnete freute sich, dass das Projekt mittlerweile auch in den Wirtschaftsverbänden angekommen sei.
Dem Antrag der Koaltionsfraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde zugestimmt. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde abgelehnt.