Der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Dr. Harald von Bose, übergab am Dienstag, 19. September 2017, seinen IV. Tätigkeitsbericht an Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch. Er ist für alle Interessierten einsehbar. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016 und geht darüber hinaus auf aktuelle Entwicklungen bis zum August 2017 ein. Hinsichtlich mehr Transparenz in der Verwaltung mahnte von Bose an, den guten Worten seitens der Politik endlich Taten folgen zu lassen und demonstrierte so den Grundtenor des aktuellen Berichts.
„Transparenz ist enorm wichtig“
Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch verwies auf das im Jahr 2008 verabschiedete Informationszugangsgesetz. Es sei gut, dass der freie Informationszugang gesetzlich geregelt sei. In Zeiten von Fake News sei die tatsächliche Sachkenntnis eine der wesentlichen Voraussetzungen an einer gesellschaftlichen und politischen Teilhabe. „Transparenz ist enorm wichtig“, erklärte Brakebusch, in den zurückliegenden zehn Jahren habe sich in Sachen einfacher Zugang zu Informationen viel zum Positiven hin getan.
Vom Transparenzgesetz zum Open-Government-Gesetz
Im aktuellen Transparenzranking der zwölf Bundesländer mit einem Beauftragten für die Informationsfreiheit belege Sachsen-Anhalt nur einen enttäuschenden 9. Platz, kritisierte Harald von Bose. Es bestehe also dringender Reformbedarf. Die Informationsfreiheit sei erst dann verwirklicht, wenn Daten für jedermann auch ohne vorherige Anfrage zugänglich seien. Von Bose setzte sich nachdrücklich für die Schaffung eines Transparenzgesetzes mit einem Transparenzregister ein: „Die Bürger sollen nämlich über öffentlich zugängliche Portale nicht nur die Informationen erhalten, die sie lesen sollen, sondern die sie auch lesen wollen.“
In seinem IV. Bericht haben von Bose und seine Behörde insgesamt 40 Handlungsempfehlungen für die Rechtspolitik und Rechtspraxis im Sinne eines neuen Transparenzgesetzes aufgestellt. Das Informationszugangsgesetz müsse in diese Richtung weiterentwickelt werden. Dabei solle der Gesetzgeber durchaus auf die Erfahrungen anderer Bundesländer zurückgreifen. Das große Ziel des Landesbeauftragten bleibt unterdes ein Open-Government-Gesetz, um die Partizipationsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
Auch Chancen für die Wirtschaft sieht von Bose darin begründet: Wenn mehr Grundinformationen zur Verfügung stünden, fiele interessierten Unternehmen eine Ansiedlung an einem bestimmten Ort im Land sicher leichter. Zu klären wäre dann allerdings noch, inwieweit eine solche Datenmenge tatsächlich vom Bürger vor Ort genutzt werden kann und welche Hintertürchen man denjenigen öffnen würde, die sich in nicht wohlmeinender Absicht dieser Informationen bedienen.
Zum IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit (PDF)