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Plenarsitzung

Parlament erteilt AfD-Antrag eine Absage

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, die Recherchenetzwerke „Sachsen-Anhalt rechtsaußen“ sowie „rechercheMD“ zu verbieten. Bei den Netzwerken handle es sich um einen „zentralen Baustein des Linksextremismus in Sachsen-Anhalt“, so die AfD. Sie sollten als kriminelle Vereinigungen bewertet und ihre Internetplattformen und Social-Media-Profile vom Netz genommen werden. Der Antrag wurde mit deutlicher Mehrheit des Parlaments abgelehnt.

Snapshot des Twitter-Accounts von „rechercheMD“, einem der Recherchenetzwerke, die laut AfD-Antrag verboten werden sollten. Der Antrag fand keine Mehrheit im Parlament. Foto: Snapshot vom 26.09.2017

AfD: „Moderne Hetz- und Propagandainstrumente“

André Poggenburg (AfD) erklärte mit Blick auf die Aktivitäten der Antifa, wer selbst im Schwenken der Landesflagge, im Gebrauch der Wörter „Volk“ oder „national“ den Ausbruch zum Faschismus ausmache, der leide mindestens unter einer „starken geistigen Beeinträchtigung“. Seiner Meinung nach würden sich die Antifaschisten der gleichen Argumentationskette und Methoden wie die früheren Nationalsozialisten bedienen. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE bezeichnete er als Neo-Faschisten, weil sie Freunde der Antifaschisten seien.

Die genannten Recherchenetzwerke würden das gesamte öffentliche und private Leben ihrer Gegner  überwachen, abheften und ausspionieren. Die Angaben erfolgten anonym und ohne Impressum, man könne sich nicht wehren und sei der Hetze völlig ausgeliefert, erläuterte Poggenburg den Antrag seiner Fraktion. Zudem würden ohne Einverständnis Portraitaufnahmen veröffentlicht und damit  gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen. Die Plattformen seien „moderne Hetz- und Propagandainstrumente“ mit „organisierten Banden des linksextremistischen Spektrums“ als Protagonisten.

Justizministerin: Kein Anfangsverdacht vorhanden

Der AfD-Antrag ziele darauf ab, die genannten Portale laut §129 StGB als kriminelle Vereinigungen zu schließen, konstatierte Justizministerin Anne-Marie Keding. Den Strafverfolgungsbehörden lägen jedoch keine Hinweise darauf vor. Es bestehe kein Anfangsverdacht, es seien keine Strafanzeigen erfolgt und deshalb würde die Staatsanwaltschaft auch nicht ermitteln. Grundsätzlich sei das Parlament nicht der Ort, um das theoretische Vorliegen von Straftaten in Form eines Gutachtens zu prüfen.

SPD: Großes Öffentliches Interesse 

Die Debatte werde für die AfD ein „ziemliches Eigentor und eine gute Werbemaßnahme, um sich die Internetseiten einmal genauer anzuschauen“, sagte Andreas Steppuhn (SPD). Auf „rechercheMD“ werde beispielsweise mit Fotos dargelegt, dass einzelne AfD-Abgeordnete enge Verbindungen mit der Identitären Bewegung pflegten.

Zudem seien AfD-Referenten bei einem konservativen Burschenschaften-Treffen in Magdeburg gewesen, bei dem auch viele ehemalige Neonazis anwesend gewesen sein sollen. Ein weiterer Artikel auf der Plattform beleuchte die Karrieren der AfD-Bundestagsabgeordneten. Das alles sollten die Bürger wissen, erklärte Steppuhn. Zwar seien Persönlichkeitsrechte wichtig, aber es gebe auch ein hohes öffentliches Interesse und daher sehe er keinen Grund, diese Portale abzuschaffen.

DIE LINKE: Netzwerke decken AfD-Lügen auf

Henriette Quade (DIE LINKE) erklärte, die Plattformen zeigten klar und deutlich, dass alle Abgrenzungsbeschlüsse der  AfD zu extremistischen Strömungen jeglicher Grundlage entbehrten. Die Recherchenetzwerke würden die AfD immer wieder der Lüge überführen und genau deshalb wollten sie diese verbieten. Die Vorwürfe der AfD gegenüber den Netzwerken seien haltlos und „hanebüchen“. Die Linken-Abgeordnete sagte abschließend: „Um gegen rechts zu sein, muss man nicht links sein. […] Das Gegenteil von rechtsextrem ist demokratisch, dazu gehöre auch eine freie Presse.“

CDU: Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden

Jens Kolze (CDU) begrüßte das im August erlassene Verbot der Plattform „linksunten.indumedia.org“ von Innenminister Lothar de Maiziere, da seine Fraktion jegliche Form des Extremismus ablehne. Nach Ansicht von Kolze würde sich die genannte Plattform jedoch deutlich von „rechercheMD“ und „lsa-rechtsaußen“ unterscheiden. Er wiederholte im Wesentlichen die Argumentation von Justizministerin Keding. Im Sinne der Gewaltenteilung seien ausschließlich die Strafverfolgungsbehörden dafür zuständig über ein Verbot zu entscheiden und nicht die Legislative.

Grüne: „Doppelmoral und Heuchelei“

Die AfD sei eine Partei von „Doppelmoral und Heuchelei“, betonte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Sie wollte einfach verbieten, was ihnen nicht gefalle und sei auf dem Weg in eine neue „Gesinnungsjustiz“. Wer Wehrmacht und SS lobe, der muss damit rechnen, dass sein Tun Anstoß errege und auf Widerstand stoße. Seine Fraktion wolle genau wissen, wer hinter den „blau-braunen Netzwerke“ stehe. „Friedliches antifaschistisches Engagement ist nötig und findet unsere Unterstützung“, konstatierte der Grünen-Abgeordnete.

AfD: Linke hetzen, Kenia schaut zu

Mario Lehmann (AfD) sagte, man könne nach der Debatte folgendes Fazit ziehen: „Die Linke hetzt im Internet und die Kenia-Koalition schaut mehr oder weniger wohlwollend zu.“ Justizministerin Keding empfahl er, sie solle mal unter dem Stichwort „Gefahrenabwehr“ nachschauen, vor diesem Hintergrund wäre ein Handeln durchaus möglich. Bei ihm entstehe der Eindruck, dass die staatliche Behörden das Wirken der Internetseiten stillschweigend tolerierten.

Im Anschluss an die Debatte wurde der AfD-Antrag mit deutlicher Mehrheit des Parlaments abgelehnt.