Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat sich am Freitag, 8. Dezember 2017, in einer öffentlichen Anhörung mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschäftigt. Eingeladen waren Vertreter aus allen Bildungsbereichen, den Kommunen sowie Eltern- und Schülerräte.
Im Oktober hatte Bildungsminister Marco Tullner den Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erstmal im Landtag vorgestellt. Die wichtigsten Eckpunkte der Gesetzesnovelle sind:
- Einführung von Grundschulverbünden zur Sicherung von Schulstandorten in ländlichen Regionen mit geringer Einwohnerdichte
- Öffnung des Vorbereitungsdienstes zur Qualifizierung von Seiten- und Quereinsteigern als Lehrkräfte
- Einführung von Berufsorientierung an Gymnasien
- Umsetzung des KMK-Beschlusses zur Sicherung der Mobilität von Lehrkräften bei Einstellungen in den Vorbereitungsdienst und in den Schuldienst
- Anpassung der Regelungen für Ersatzschulen
- Regelungen zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
Was sind Grundschulverbünde?
Wenn eine kleine Grundschule von der Schließung bedroht ist, weil sie nicht genügend Schüler hat, soll sie sich mit einer anderen Grundschule zusammenschließen können – als eine Art Außenstelle. Dort müssen mindestens 40 Schüler lernen und zwei Klassen gebildet werden können, jahrgangsübergreifender Unterricht (Schüler lernen in Klasse 1 und 2 sowie Klasse 3 und 4 zusammen) ist möglich. Bei der Bildung von Grundschulverbünden darf laut Gesetzentwurf kein zusätzlicher Lehrkräftebedarf entstehen.
Ergebnisse der Anhörung in Kürze
Die Mehrzahl der Angehörten begrüßte die vorgeschlagenen Regelungen zur Einführung von Grundschulverbünden und zur Einstellung von Quereinsteigern als Lehrkräfte. Allerdings dürften Grundschulverbünden nicht dazu führen, dass weiter bei den Lehrerstunden gespart werde. Im Gegenteil, ein jahrgangsübergreifender Unterricht brauche ein gutes pädagogisches Konzept und strukturelle Unterstützung.
Bei der Einstellung von Quereinsteigern sollte ebenfalls ein sinnvolles, modulares, berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot erarbeitet werden. Die etablierten Lehrer vor Ort könnten die „Neu“-Lehrern nur bedingt unterstützen. Insbesondere Elternvertreter und Schulen in freier Trägerschaft zeigten sich offen, auch potentiellen Ein-Fach-Lehrern eine Chance zu geben. Die Vertreter von Schulen in freier Trägerschaft forderten höhere finanzielle Zuweisungen vom Land und einfachere Verfahren bei der Einstellung von Lehrkräften.