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Plenarsitzung

Mehr Mitbestimmung im Land ermöglichen

Im Dezember 2016 wurde auf Antrag der AfD-Fraktion eine Enquete-Kommission eingesetzt, die Handlungsempfehlungen für die „Stärkung der Demokratie“ erarbeiten sollte. Andreas Schumann, Vorsitzender der Kommission übergab am Dienstag, 14. November 2017, den Abschlussbericht an Landtagsvizepräsident Wulf Gallert. Darin heißt es: „Demokratie lebt davon, dass sich Bürgerinnen und Bürger aktiv in das gesellschaftliche und politische Leben einbringen – sei es über Wahlen und Abstimmungen oder über Diskussionen und Engagement in der Nachbarschaft bzw. der Gemeinde.“

Dem waren mehrere Sitzungen inklusive Anhörungen in den zurückliegenden Monaten vorausgegangen. Der Bericht enthält nicht nur eine Darstellung des Gangs der Beratungen, sondern eben jene gemeinsamen Empfehlungen und Standpunkte der Enquete-Kommission. Darüber hinaus sind noch Stellungnahmen der Mitglieder der Fraktion der AfD und der Fraktion DIE LINKE Teil des Berichts.

Andreas Schumann (l.) übergab den Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ an Landtagsvizepräsident Wulf Gallert.

Ergebnisse mit positiven Auswirkungen

„Das Ergebnis der Arbeit der Enquete-Kommission ist durchaus dazu geeignet, sich auf die geplante Neufassung des Kommunalverfassungsgesetzes auszuwirken“, betonte Andreas Schumann. Konkret gehe es um noch mehr und dabei vereinfachte Bürgerbeteiligung. Beispielsweise wird empfohlen, die Quoren bei einer Bürgerbefragung auf 20 Prozent zu senken. Damit läge man deutschlandweit im Mittelfeld. „Wir haben eine gute Arbeitsgrundlage geschaffen, ganz bewusst haben wir jede Form von Populismus aus dem Thema herausgehalten, denn es ging uns um die Sache an sich“, versicherte Schumann.

Für die Vorbereitung der Debatte

„Die Enquete-Kommission diente dazu, externen Sachverstand in die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten einzubringen“, rekapitulierte Landtagsvizepräsident Wulf Gallert. Der Bericht verfüge zwar über keine gesetzesbindende Kraft, aber er diene der Vorbereitung der Debatte in der Landesregierung und im Landtag.

Empfehlungen wurden unter anderem für folgende Themenkomplexe und Fragestellungen abgegeben: Ob und unter welchen Voraussetzungen kann für Ortschaften unter 300 Einwohnern ab 2019 die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Ortsvorsteher oder einen Ortschaftsrat zu wählen? Ob und unter welchen Voraussetzungen kann die Möglichkeit geschaffen werden, Ortschaftsräte in Stadtteilen zu wählen? Ob und unter welchen Voraussetzungen können in nichtbeschließenden kommunalen Ausschüssen zukünftig Bürgerfragestunden ermöglicht werden?