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Plenarsitzung

Bessere Behandlung für Krebspatienten

Jedes Jahr erkranken etwa 500 000 Menschen bundesweit neu an Krebs. An einer Behandlung sind oft viele verschiedene Ärzte und medizinische Abteilungen beteiligt. Daher ist eine gute Zusammenarbeit besonders wichtig. Damit die Krebspatienten zukünftig noch besser behandelt werden können, soll es in jedem Bundesland ein zentrales klinisches Krebsregister geben (eine Stelle, wo alle Daten zu Patienten, Krankheitsverläufen und Behandlungsmethoden gespeichert werden).

Auch in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung im Februar 2017 einen Gesetzentwurf dafür vorgelegt. In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich jetzt der Landtag mit dem Gesetzentwurf beschäftigt.

Wozu brauchen wir ein Krebsregister?

Mit dem Krebsregister werden Daten von Krebspatienten erfasst und ausgewertet. In dem Gesetzentwurf steht auch: Die Daten aus den drei bisherigen regionalen Krebsregistern (in Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau) werden in ein zentrales neues Krebsregister zusammengeführt. Es wird dann in Zukunft eine Koordinierungsstelle geben, die drei „Außenstellen“ bleiben trotzdem bestehen und nehmen weiter die Patientendaten auf.

Praktisch organisiert wird das Projekt von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Sie wird dafür die „Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt GmbH“ gründen. Wenn ein Patient nicht möchte, dass seine Daten gespeichert und weitergegeben werden, kann er dagegen widersprechen. Das Krebsregister wird zu 90 Prozent von den Gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER etc.) finanziert, zehn Prozent übernimmt das Land Sachsen-Anhalt.

Probleme mit Detailfragen

Bei der Anhörung im Landtag fanden alle Gesundheitsexperten den Gesetzentwurf grundsätzlich gut. In einigen Detailfragen waren die Experten jedoch nicht mit dem Gesetzentwurf einverstanden. Zum Beispiel bei der Frage, wer die Fachaufsicht über das neue Krebsregister haben soll.

Außerdem diskutierten Politiker und Experten, ab wann die persönlichen Patientendaten pseudonymisiert (verschlüsselt) werden sollten. Die Krankenkassen haben außerdem betont, wie wichtig es ist, alle Förderkriterien einzuhalten. Sonst könnten sie nicht zahlen und das Land müsste die Kosten übernehmen. Darüber hinaus hatte der Landesdatenschutzbeauftragte noch Bedenken zu einigen Aspekten des Gesetzentwurfs.

Die Abgeordneten fassten am Ende der Anhörung keinen Beschluss. Sie werden sich in einer ihrer nächsten Ausschusssitzungen erneut mit dem Thema beschäftigen.

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