Die Landesregierung möchte das Brandschutzgesetz des Landes ändern. Es gilt seit dem 7. Juni 2001. Aus diesem Grund brachte sie im Februar dieses Jahres einen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Der Ausschuss für Inneres und Sport führte am Donnerstag, 23. März 2017, eine Anhörung zum Gesetzentwurf durch.
Ziel des veränderten Gesetzes ist es, in Sachsen-Anhalt auch für die Zukunft einen guten Brand- und Katastrophenschutz zu haben.
Schwerpunkte der geplanten Gesetzesänderung
- Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Dienst in einer freiwilligen Feuerwehr auf 67 Jahre
- Ermöglichung des weiteren Dienstes in der Einsatzabteilung in Abhängigkeit von der gesundheitlichen Eignung
- die Finanzierung des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge erfolgt weiterhin durch das Land; Umsiedlung an die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg möglich
- Einnahmen des Landes aus der Feuerschutzsteuer sollen jährlich (mindestens drei Millionen Euro) an die Gemeinden und Landkreise ausgezahlt werden
- Aufnahme der Kinderfeuerwehren in die Regelungen des Gesetzes zur Struktur der Feuerwehr
- Beschreibung des Amts des Jugendfeuerwehrwarts in der Freiwilligen Feuerwehr
Wünsche und Forderungen aus der Anhörung
Alle Angehörten halten die Erneuerung des Brandschutzgesetzes für richtig. Aber die einzelnen Einrichtungen – zum Beispiel die Feuerwehren – haben noch viele Anmerkungen zum Inhalt.
Ein Teil der Einnahmen aus der Feuerschutzversicherung (mindestens drei Millionen Euro) sollen die Kommunen für ihre Feuerwehren bekommen. Das begrüßten alle Gäste der Anhörung. Sie wollen aber erreichen, dass die Landesregierung noch mehr Geld aus der Steuer an die Kommunen weitergibt.
Die Zeit der Mitgliedschaft in der Kinderfeuerwehr soll auch auf die gesamte Dienstzeit angerechnet werden.
Das Institut für Brand- und Katastrophenschutz soll auf jeden Fall in Heyrothsberge bleiben.
Besser geklärt muss werden, wer für einen Fehlalarm bei der Feuerwehr bezahlen soll. Im Gesetz steht, dass die Gemeinden dafür Kosten fordern können. Doch unklar ist noch, wer sie bezahlen soll.
Genauere Regeln müssen noch geschrieben werden für den Fall, dass Feuerwehrleute länger als bis zum 67. Lebensjahr aktiv sein wollen, Kinder unter sechs Jahren in die Kinderfeuerwehr eintreten wollen und wer die Kosten bezahlt, wenn sich Feuerwehrleute in Situationen verletzen, die nicht wie ein richtiger Arbeitsunfall gelten.
Bei der Anhörung zu Gast waren:
- der Landkreistag Sachsen-Anhalt,
- der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt,
- Sachsen-Anhalts Landesjugendfeuerwehrwart,
- der Kreisbrandmeister des Landkreises Anhalt-Bitterfeld,
- der Kreisbrandmeister des Burgenlandkreises,
- die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Sachsen-Anhalt,
- der Stadtwehrleiter in Aken (Elbe) und
- die Wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalt