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Plenarsitzung

Landtag setzt Zeichen für das freie WLAN

Um die Anbieter offener WLAN-Netze in Sachsen-Anhalt zu unterstützen (zum Beispiel Cafés und Restaurants), wird die Landesregierung gebeten, sich im Bundesrat für eine Änderung des Telemediengesetzes einzusetzen. Der Landtag hat einstimmig einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen zugestimmt. Die Änderung soll die Haftungs- und Rechtsrisiken für WLAN-Betreibende weiter senken und die Gesetze dazu eindeutiger fassen. Dabei soll insbesondere die sogenannte Störerhaftung auf Unterlassung abgeschafft werden.

Die Fraktion DIE LINKE hat einen eigenen – inhaltlich ähnlichen – Antrag zu dem Thema eingebracht. Darin spricht sie sich zusätzlich insbesondere gegen jede Art von Netzsperren aus, befürwortet die Verbreitung von offenem und kostenlosem WLAN und will bessere Bedingungen für Zugangsanbieter, die ihren Anschluss kostenlos und anonym zur Verfügung stellen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde abgelehnt.

Noch immer gibt es vergleichsweise wenige frei zugängliche Internet-Hotspots in Sachsen-Anhalt. Grund sind rechtliche Risiken für die WLAN-Anbieter. Foto: olly/fotolia.com

  • Was bedeutet die WLAN-Störerhaftung?

    In Deutschland herrscht eine weltweit einzigartige Gesetzeslage, nach der ein Anschlussinhabers eines Internetzugangs haftet, wenn andere über dessen Anschluss Rechtsverletzungen begehen. Diese sogenannte „Störerhaftung" führt dazu, dass Deutschland gerade mal durchschnittlich zwei frei zugängliche Hotspots pro 10 000 Einwohner hat. Zum Vergleich, in Großbritannien sind es fast 30 pro 10 000 Einwohner. Die Störerhaftung ist zudem eine Gelddruckmaschine für die Abmahnindustrie und führt dazu, dass Gewerbetreibende sowie Privatpersonen vielfach nicht ihren WLAN-Zugang frei zugänglich und öffentlich zur Verfügung zu stellen, aus Angst davor, für eventuelle Rechtsverletzungen Dritter haften zu müssen.

    Quelle: www.freifunkstattangst.de

Sachsen-Anhalt noch immer „WLAN-Wüste“

Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärte, Deutschland und Sachsen-Anhalt seien immer noch eine „WLAN-Wüste“, mit nur etwa zwei Hotspots pro 10 000 Einwohner, in Großbritannien seien es 30 Hotspots. Grund sei die sogenannte Störerhaftung. Meister argumentierte, schuldig sei immer der, der die Rechtsverletzung begeht und nicht derjenige, der die Infrastruktur zur Verfügung stellt. Die Störerhaftung sei daher falsch. Gerade ausländische Touristen seien über das mangelhafte freie WLAN-Netz in Deutschland verwundert.

Der Grünen-Abgeordnete zeigte sich erfreut, dass die Bundesregierung jetzt endlich handeln und das Telemediengesetz entsprechend ändern will. Denn einen Tag vor der Landtagsdebatte hat das Kabinett in Berlin die Änderung des Telemediengesetzes beschlossen.

Netzzugang nicht beschränken

Die Abmahngesellschaften hätten in den letzten Jahren ein gutes Geschäft gemacht, so Hendrik Lange (DIE LINKE). Dabei sei der Zugang zu freiem Internet ein Grundrecht für alle Menschen. In einem wichtigen Punkt unterschieden sich die Anträge der Koalition und seiner Fraktion, nämlich beim Stichwort Netzsperren. Den Netzzugang durch Netzsperren privater Anbieter zu reglementieren, sei ein starkes Stück. Der Netzzugang sollte nicht beschritten werden, da er den freien Netzzugang ad absurdum führen würde. Davon abgesehen signalisierte Lange, dass die Fraktion den Koalitionsantrag unterstützen werde, im Gegenzug erbat er sich Unterstützung für den eigenen Antrag.

„Luther-WLAN“ als positives Beispiel

„Die Unterstützung von freiem WLAN und Freifunkinitiativen ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen“, sagte Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD), Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. Derzeit arbeite man beispielsweise am freien „Luther-WLAN“ vom dem nicht nur die Touristen, sondern auch die Bevölkerung in den Lutherstätten profitieren werde. Minister Willingmann sah die aktuelle WLAN-Landschaft in Sachsen-Anhalt auf einem guten Weg, Hauptaugenmerk für die zukünftige Förderung seien öffentliche Plätze und touristische Hotspots.

AfD-Fraktion unterstützt Koalitionsantrag

Auch die AfD-Fraktion hält eine Änderung des Telemediengesetzes für notwendig, betonte Volker Olenicak (AfD). Er erläuterte noch einmal die aktuelle Situation. Eine deutliche Verbesserung und Beschleunigung der digitalen Infrastruktur wäre durch den Ausbau des freien WLAN möglich. Vom Gesetzgeber müssten aber die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die AfD-Fraktion unterstütze daher die Initiative der Kenia-Koalition, so Olenicak.

Hindernis Störerhaftung endlich beseitigen

Mit der letzten Novelle des Telemediengesetzes sollte das Problem der Störerhaftung bereits gelöst werden, dies habe jedoch nicht funktioniert, so Holger Hövelmann (SPD). Stattdessen blieb eine Situation der Rechtsunsicherheit für die Anbieter freier Netze bestehen. Für den Ausbau freier Netze in Sachsen-Anhalt sei dies ein Hindernis, das die Koalition gemeinsam aus dem Weg räumen will. Der vom Bundeskabinett gestern beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes stelle eine gute Grundlage dar, um die Situation zu verbessern.

Landtag sendet deutliches Signal

Ulrich Thomas (CDU) freute sich, dass das Parlament in dieser Frage eine größtenteils gemeinsame Position habe. Auch wenn es mittlerweile auf Bundesebene Initiativen gebe, sei es wichtig ein deutliches Signal von Magdeburg nach Berlin zu senden. Zum Thema Netzsperren sagte Thomas: „Wir verstehen Netzsperren nicht als Zensur, sondern als Schutzmaßnahmen“. Es sei legitim, wenn man einen Anbieter, der nicht-rechtskonforme Inhalte verbreite, sperren könne. Dies stelle auch einen wichtigen Schutz der Kinder und Familien dar.

Dem Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mit großer Mehrheit des Parlaments zugestimmt. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde abgelehnt.