Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Kommunen sind generell für neues FAG

Die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt sollen zukünftig mehr Geld vom Land bekommen. Darum hat die Landesregierung einen Vorschlag gemacht, wie das  Finanzausgleichsgesetz erneut geändert werden könnte. 

Die Gelder für den Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen sollen erhöht werden. Doch nicht jede Kommune wird es dadurch besser. Foto: fotolia.com

Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) regelt – kurz gesagt – die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und seinen Kommunen. Ohne die Gelder vom Land könnten viele Kommunen ihre Aufgaben nicht erfüllen, weil ihre eigenen Steuereinnahmen zu niedrig sind. Seit Jahren wünschen sich die Kommunen daher mehr Geld vom Land. 

Im November 2016 wurde der neue Gesetzentwurf  der Landesregierung das erste Mal im Landtag beraten. Im Januar 2017 gab es jetzt eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss. Dabei konnten Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und Landkreise ihre Meinung sagen und Verbesserungsvorschläge machen.

Fester Betrag geplant: 1,628 Milliarden Euro

Laut Gesetzentwurf soll die Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2017 bis 2021 auf 1,628 Milliarden Euro festgelegt werden – deutlich mehr als bisher. Grundsätzlich fanden die Städte und Landkreise die Vorschläge gut, weil sie besser planen können.

Bei der Anhörung wurde aber auch deutlich, dass jede Stadt und jeder Landkreis andere Voraussetzungen hat und darum auch unterschiedlich von den geplanten Änderungen betroffen ist. Für das neue FAG wurden die Daten von 2015 als Rechengrundlage genommen. Damit waren nicht alle Städte einverstanden, weil ihre finanzielle Situation mittlerweile schon eine ganz andere ist.

Gesetzentwurf wird noch weiter beraten

Beschlüsse wurden am Ende der Anhörung noch nicht gefasst. Der Gesetzentwurf wird jetzt im Ausschuss für Finanzen weiter beraten. Am Ende will der Ausschuss dem Landtag eine Empfehlung zum Gesetzentwurf geben. Dann berät der Landtag noch mal im Plenum und stimmt über den Entwurf ab.

(Dies ist ein Angebot in Einfacher Sprache.)