Durch einen Antrag der AfD-Fraktion sollte die Landesregierung aufgefordert werden, sich gegenüber den gesetzgebenden Organen auf Bundesebene gegen Erleichterungen der Einbürgerung von Ausländern einzusetzen und Bestrebungen zur Erweiterung des Wahlrechtes von Ausländern entgegenzutreten. Dem eigentlichen Ansinnen des Antrags widersprachen die vier übrigen Fraktionen im Landtag.
„Integration nur Deckmantel für Volksaustausch“
Einwanderer sollen schleichend und Stück für Stück Rechte erhalten, die nur dem deutschen Staatsbürger zustünden, kritisierte André Poggenburg (AfD). Die AfD sei nicht fremdenfeindlich, sondern höchstens fremdenkritisch – und das zu Recht, wie die täglichen Einzelfälle in Zusammenhang mit Migranten bewiesen, so der Fraktionsvorsitzende. Das Grundgesetz beziehe sich auf das Wesen des deutschen Volkes; ethnische und religiöse Parallelgesellschaften dürften nicht durch irgendwelche politischen Maßnahmen herbeigeführt werden, so Poggenburg.
Linke politische Kräfte sprächen unter dem Deckmantel der Integration Einwanderern mehr Rechte zu als ihnen zustünden. „Dahinter steckt eine geplante Umstrukturierung des deutschen Volkes“, erklärte Poggenburg. Das deutsche Volk solle zu einer „vollends multikulturellen Gesellschaft umgebaut werden“.
Wahlrecht klar in der Verfassung geregelt
„Wir müssen uns mit etwas auseinandersetzen, das es gar nicht gibt“, erklärte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Von 80 Millionen Deutschen hätten circa 20 Millionen einen Migrationshintergrund, das mache Deutschland – nicht erst seit gestern und auch nicht erst seit 2015 – faktisch zu einem Einwanderungsland. Zum von der AfD gefürchteten Wahlrecht für Migranten und Ausländer gebe es nichts weiter zu sagen, denn das Wahlrecht sei in der Verfassung ganz klar geregelt. Und hier habe der Minister nicht das Gefühl, dass es eine Änderung geben solle.
AfD-Antrag schürt lediglich Ängste
Migration nach Deutschland finde seit Jahrzehnten statt; Politik und Gesellschaft seien aufgefordert, dies klar zu regeln, erklärte Silke Schindler (SPD). Ihre Fraktion fordere dafür ein Einwanderungsgesetz für Deutschland. Der AfD gehe es nicht um den Schutz des Staates, sie wolle ein „Volk“ beruhend auf Abstammung und einer imaginären Schicksalsgemeinschaft, so Schindler. Das sei ein Rechtsverständnis von vorgestern und entspreche auch nicht dem Grundgesetz. Der Antrag der AfD schüre lediglich Ängste vor Fremden und Fremdem, die falschen Behauptungen („Wahlrecht für illegal Eingewanderte“) der AfD mündeten in massiver Hetze in den sozialen Netzwerken.
Sprachliche Anleihen der AfD sprechen für sich
Der Antrag der AfD komme als „kurze Positionsbestimmung“ der einbringenden Fraktion daher. Es gehe der AfD wahrlich nicht um Wohlstand und Stabilität in Deutschland, sondern um normative Dominanz von Deutschen, wie sie der Definition der AfD entsprächen, erklärte Henriette Quade (DIE LINKE). Die historischen sprachlichen und politischen Anleihen im Antrag sprächen da für sich, so Quade. Wer hier lebt, gehört zum Volk, habe selbst Bundeskanzlerin Merkel kürzlich angemerkt. „Mit diesem Volksbegriff kann ich sehr gut leben“, betonte Quade.
Politik von und für Menschen vor Ort
Die Mitglieder der AfD verweigern sich zu großer Zahl der Integration in eine offene Gesellschaft, konstatierte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Der Antrag der AfD atme stattdessen tief den Geist des Völkischen, deutsch sei demnach nur, wer deutschen Blutes sei. Adressaten grüner Politik seien dagegen alle Menschen im Land; Politik von und für Menschen vor Ort. Es sei nicht zukunftsführend, große Bevölkerungsanteile, die an der Gesellschaft partizipierten, von politischen Entscheidungen auszuschließen. „Wir kämpfen als Grüne für den Traum, dass Politik für Menschen gemacht wird, nicht allein für Deutsche.“
„AfD neigt zu Hysterie und Panikmache“
Der Antrag der AfD-Fraktion zeige lediglich, dass sie zu Hysterie und Panikmache neige, stellte Chris Schulenburg (CDU) fest. Ihre Anmerkungen zum von einer Expertenkommission im Februar dieses Jahres vorgelegten Leitbild „Zuwanderer in Deutschland schneller heimisch werden“ dienten nur dazu, die Gesellschaft zu spalten. Die CDU stehe für eine Integrationspflicht und sehe von einer Ausweitung des Wahlrechts ab. „Ihr Antrag ist völlig bedeutungslos und stiehlt uns am Ende nur unsere kostbare Zeit“, erklärte Schulenburg in Richtung AfD.
„Das Wahlrecht nicht verschwenden“
Das Wahlrecht sei ein hohes Rechtsgut und dürfe nicht aufgeweicht werden, forderte Mario Lehmann (AfD). Es dürfe daher nur an integrierte Eingewanderte vergeben werden. Das Wahlrecht dürfte nicht an jedweden „Antänzer und jede Ficki-ficki-Fachkraft“ verschwendet werden. „Der Tag wird kommen, an dem ihre Importwähler eigene politische Ziele verfolgen“, so Lehmann an die anderen vier Fraktionen gerichtet.
Der Antrag der AfD wurde am Ende der Debatte mit der großen Mehrheit der übrigen vier Fraktionen abgelehnt.